Darf ich trotzdem Führerschein weiter machen und ist das für die Schule dann auch in Ordnung?

Das Ergebnis basiert auf 10 Abstimmungen

Nein 90%
Ja 10%

6 Antworten

Die Fahrerlaubnisbehörde erfährt davon nichts, gesundheitliche Angelegenheiten unterliegen dem Datenschutz und dürfen ohne deine Einwilligung nicht weitergegeben werden, weder vom Arzt noch von der Schule.

Nur wenn du eine Gefahr für andere darstellt, liegt ein rechtfertigender Notstand vor, der es dem Arzt erlaubt, straffrei seine Schweigepflicht zu brechen. Es dürfte schwer werden, zu begründen, warum einerseits eine Gefahr für andere vollkommen auszuschließen ist, so dass keine Unterbringung erforderlich ist, aber gleichzeitig eine Gefahr für andere bestehen soll, so dass er seine Schweigepflicht brechen darf.

Die Liste an körperlichen und psychischen Erkrankungen, die Zweifel an der Fahreignung begründen, findest du in Anlage 4 der FeV, eine einfache Depression ist dort nicht aufgeführt, es müssen gewichtigere Dinge wie eine Psychose vorliegen.

Nein

Wenn du solche psychischen PRobleme hast, dass du nicht einmal in die Schule gehen kannst, bist du wohl auch nicht fähig ein KFZ zu führen und am Straßenverkehr teilzunehmen, und seien es nur Nebenwirkungen von irgendwelchen Medikamenten.... ich würde, sollte die Fahrschule oder Straßenverkehrsbehörde nicht davon Wind bekommen, schon zu meiner eigenen Sicherheit - und zur Sicherheit der Anderen pausieren und erst weitermachen, wenn ich mit 1000%ig fit fühle...

Nein

Aus meiner Sicht gibt es da ein klares NEIN. Wenn du nicht zur Schule kannst, dann kannst du auch nicht zur Fahrschule.

Nur überprüfen wird es keiner.

Nein

Die Fahrerlaubnisbehörde wird da leider etwas dagegen haben. Wer dermassen psychisch angenknakst ist, hat hinter dem Steuer eines KFZ nichts verloren.


88motorz 
Beitragsersteller
 14.03.2022, 07:04

Ich hab schlafparalysen und Schlafstörung. Dadurch kann ich morgens früh nicht raus weil zu kaputt dann aber Führerschein geht doch klar dann?

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ZuumZuum  14.03.2022, 07:05
@88motorz

Nein, geht nicht klar, Du kannst dich in der Schule nicht konzentrieren, wie willst Du das im Strassenverkehr meistern, ohne jemanden übermüdet über den Haufen zu fahren?

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migebuff  14.03.2022, 07:13
@ZuumZuum

Das ergibt keinen Sinn. Nur weil er um sechs Uhr nicht ausgeschlafen hat, heißt das nicht, dass er um 14 Uhr kein Kraftfahrzeug führen kann. Ein gesunder Mensch, den man nachts um drei aufweckt, hat auch nicht ausgeschlafen. Ist das dann ein Grund, ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen? Muss man zwingend übermüdet fahren?

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ZuumZuum  14.03.2022, 07:18
@migebuff

Das ergibt sehr wohl Sinn, denn ein gesunder Mensch kann das eben verkraften, aber Du bist nicht gesund. Es gibt keine Fahrerlaubnisse mit Einschränkungen das diese nur ab einer bestimmten Uhrzeit gültig ist. Wer soll das denn auch überwachen? Ergo gibt es gar keine erste einmal.

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migebuff  14.03.2022, 07:19
@ZuumZuum

Welcher Punkt aus Anlage 4 FeV würde als Begründung aufgeführt werden?

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88motorz 
Beitragsersteller
 14.03.2022, 07:19
@migebuff

Geht das für die Schule, Bildungsgangleiter und Lehrer in Ordnung wenn ich dann nicht zur Schule gehe und dann Führerschein mache und atteste gebe? Mein Lehrer hat mir gesagt ich dann atteste geben soll.

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migebuff  14.03.2022, 07:22
@88motorz

Es geht die Schule nichts an, was ein Erwachsener in seiner Freizeit macht. Wenn sie überhaupt davon erfährt und der Meinung ist, dass du somit auch fit genug für die Schule bist, was ja nur geschehen kann, wenn du ihr davon erzählst, dann kann sie dein Attest in Frage stellen und eine Überprüfung durch einen Amtsarzt fordern.

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ZuumZuum  14.03.2022, 07:25
@88motorz

D.h. Du fühlst dich nicht fit genug, am Unterricht teilzunehmen, aber in die Fahrschule willst Du dich setzen, und zu Hause 4.000 Fragen und den dazugehörigen Stoff lernen? Du musst doch selber merken, das Da in deiner Denkweise was nicht stimmt.

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88motorz 
Beitragsersteller
 14.03.2022, 07:28
@migebuff

Ja das ist das Problem! Deswegen überlege ich mir mich von der schule abzumelden und mich dann regulär bei anderen Schulen und wieder meiner schule zu bewerben. Dann kann darf ich ja mein Führerschein machen, arbeiten gehen usw??

Nachteil ist dass ich keine Garantie hab dass ich angenommen werde meiner und anderen berufskollegs.

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ZuumZuum  14.03.2022, 07:31
@88motorz

Du solltest dich fragen, was dir wichtiger ist, eine fundierte Ausbildung um einen vernünftigen Job zu bekommen, oder der Führerschein. Was nützt dir ein Job als Hilfsarbeiter oder Tellerwäscher, wenn Du eine Fahrerlaubnis hast, dir aber kein Auto leisten kannst?

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Wenn man derart starke psychische Probleme hat, dass man nicht mal zur Schule gehen kann, dann fährt man auch kein Auto. Das ist wesentlich gefährlicher als die Schule.


88motorz 
Beitragsersteller
 14.03.2022, 07:04

Ich hab schlafparalysen und Schlafstörung. Dadurch kann ich morgens früh nicht raus weil zu kaputt dann aber Führerschein geht doch klar dann?

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Zakalwe  14.03.2022, 07:05
@88motorz

Nein, das geht nicht klar dann. Was, wenn du am Steuer einschläfst?

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migebuff  14.03.2022, 07:15
@Zakalwe

Nach deiner Logik muss jedem die Fahrerlaubnis entzogen werden, der morgens müde ist, weil er sich vielleicht übermüdet ins Auto setzen könnte, statt erst später zu fahren.

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Zakalwe  14.03.2022, 08:35
@migebuff

Du hast wohl die Frage überhaupt nicht verstanden! Zu kaputt für die Schule, aber nicht zum Autofahren. Bist du schon wach?

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migebuff  14.03.2022, 12:15
@Zakalwe

Nenne bitte den Punkt aus Anlage 4 FeV, welcher im vorliegenden Fall Zweifel an der Fahreignung begründet. Das wird kein Problem für dich darstellen, wenn du dir anmaßen kannst, anderen zu unterstellen, sie hätten die Frage nicht verstanden.

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Zakalwe  14.03.2022, 12:54
@migebuff

Ein Problem stellt es für mich dar, wenn man zu kaputt für die Schule ist, aber nicht zum Autofahren. Wenn das für dich kein Problem darstellt, dann hast du anscheinend doch die Frage richtig verstanden, hast aber grundsätzlich ein Problem, Dinge richtig einzuordnen.

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migebuff  14.03.2022, 12:55
@Zakalwe

Welcher Punkt aus Anlage 4 FeV liegt vor?

Wenn du nicht in der Lage bist, den Sachverhalt in diese Liste einzuordnen, könntest du dich etwas zurückhalten.

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Zakalwe  14.03.2022, 12:56
@migebuff

Wieso kommst du immer mit deiner Anlage? Darauf habe ich mich nicht bezogen. Du findest es völlig in Ordnung, so jemanden Autofahren zu lassen? Das ist dein Problem!

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migebuff  14.03.2022, 12:58
@Zakalwe

Wenn es keine Rechtsgrundlage gibt, die ihm den Erwerb der Fahrerlaubnis verbietet, ist das Thema damit abgeschlossen.

Wenn seine Müdigkeit ein Problem darstellen würde, wäre sie in der Liste der Erkrankungen, die Zweifel an der Fahreignung begründen, aufgeführt.

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Zakalwe  14.03.2022, 12:58
@migebuff

So kann man sich auch heraus reden. Findest du immer noch völlig in Ordnung?

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RefaUlm  14.03.2022, 13:20
@migebuff

Es gibt nicht ohne Grund mittlerweile einen Assistenten der die Müdigkeit des Fahrers erkennt und man lernt auch in der Fahrschule, das man müde/übermüdet nicht Auto fahren soll!

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migebuff  14.03.2022, 15:54
@Zakalwe

Meine persönliche Meinung steht bei einer Rechtsfrage nicht zur Debatte. Der Fragesteller fragt nach einem rechtlichen Sachverhalt. Bisher scheint offensichtlich niemand in der Lage zu sein, die Anlage 4 FeV zu öffnen, den hier angeblich vorliegenden Eignungsmangel zu suchen und die Fundstelle zu zitieren.

Damit ist die Frage dann letztendlich auch beantwortet.

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