Führerschein neu beantragt wegen verloren nun darf ich mit B auch Motorrad fahren?
Hallo, habe meinen alten Führerschein verloren habe nen neuen beantragt und abgeholt, nun steht plötzlich drauf das ich A1 & A fahren darf ich habe aber nie einen Motorrad Führerschein gemacht? darf ich den trotzdem jetzt wirklich Motorrad fahren wenns drauf steht? habt ihr ahnung? Oder gibts ne neue regelung von der ich nichts weiß? werde jetzt 24 Jahre alt und habe führerschein klasse B seit 2009 find das sehr merkwürdig das ich nun Motorrad fahren darf ?
4 Antworten
nun steht plötzlich drauf das ich A1 & A fahren darf
Nein, das steht da nicht drauf. Der A1 und der A Führerschein ist bei dir mit einer Schlüsselzahl versehen. Und somit darfst du nur dreirädrige Fahrzeuge fahren. Wenn du den Motorradführerschein hättest, würden hinter dem A1 und dem A keine Schlüsselzahlen stehen.
Das Ganze hat den Hintergrund, dass man seit dem 19. Januar 2013 für Dreiräder (Trikes) einen Motorradführerschein der Klasse A benötigt. Bis zu diesem Datum reichte für ein Trike noch der B Führerschein aus. Die Leute, die ihren B Führerschein vor dem 19. Januar 2013 gemacht haben, dürfen aber weiterhin damit ein Trike fahren. Man kann dir ja nichts wegnehmen, was du schon hattest. Und damit das auf dem Führerschein ersichtlich ist, hat man dir die Klasse A1 bzw. A erteilt, allerdings beschränkt auf Trikes. Die Leute, die ihren B Führerschein nach dem 19. Januar 2013 gemacht haben, dürfen damit keine Trikes mehr fahren.
Das mit den Schlüsselzahlen wird aber nur angewendet, wenn ein Führerschein neu ausgestellt wird.
Das ist kein Versehen sondern eine Folge der Fahrerlaubnisreform vom Januar 2013.
Beachte die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04. Die sagen aus:
- Nur dreirädrige Fahrzeuge
- Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg
Du darfst also keine Motorräder der Klasse A sondern nur Trikes fahren.
Die Trikes waren vorher in Deiner Fahrerlaubnisklasse B eingeschlossen als Du sie gemacht hast, sind dann aber in die Klasse A gerutscht. Und weil Du nicht schlechter gestellt werden darfst hast Du nun auch die Klasse A erteilt bekommen - allerdings eingeschränkt auf die Trikes.
Nein darfst Du nicht, Du musst die eingetragenen Schlüsselzahlen bei Klasse A beachten.
79.03 Nur dreirädrige Fahrzeuge
79.04 Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg
ja das weiß ich auch schon aber kapieren tu ich das trotzdem nicht
Du darfst keine Motorräder fahren, sondern nur dreirädrige Fahrzeuge, diese waren früher in der Klasse B enthalten, und seit dem 19.01.2013 der Klasse A1 / A zugeordnet.
Da Du Besitzstand hast, bekommst Du diese nach Neubeantragung wieder zugeteilt, mit den entsprechenden Schlüsselzahlen unter A1 / A.
Hallo
Und wenn keine Schlüsselzahlen darf er Motorrad fahren!
also da stehen beschränkungen: 79.03,79.04