Darf ich so etwas kaufen/nutzen?

5 Antworten

Pfefferspray, der im Handel frei erhältlich ist, darf in Italien im Falle der Notwehr verwendet werden. Wenn es sich nicht um Notwehr handelt, gilt die Verwendung von Pfefferspray als Körperverletzung. Nicht frei erhältlich ist in Italien der sogenannte Bärenspray, der zur Abwehr von Raubtieren, vor allem Bären, dient. Er gilt auf jeden Fall als Waffe und darf nur von Forstbeamten getragen und verwendet werden.

Bei uns im Obi gibt es Pfefferspray an der Kasse wo sogar ein Bild oben ist,dass man es jemandem ansprayen kann zur Verteidigung, darf ich sowas nutzen wenn mich jemand verprügeln will

Kaufen darfst Du Tierabwehrspray. Wenn es als Solches gekennzeichnet ist, dann lautet die Antwort also "Ja".

Nutzen darfst Du es nur gemäß §32 Strafgesetzbuch. Da ist geregelt welche Bedingungen gegeben sein müssen, damit es (erlaubte) Notwehr ist:

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

  

Nutzt Du es ohne dass es wirklich ein Notwehrfall ist, dann bist Du der Straftäter und stehst wegen Körperverletzung vor Gericht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selber Waffenbesitzer und zum Thema geschult und geprüft.

Leestiger  05.09.2024, 21:08

Geht um Italien, wie der Fragesteller irgendwann nebenbei erwähnt hat.

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Waldmensch70  05.09.2024, 23:37
@Leestiger

Hmmm.

Wieder mal so ein Fall, wo etwas nicht klar aus der Frage hervorgeht und man ggf. unnötig die Zeit für einen Fremden opfert, nur weil der nicht in der Lage ist seine Fragen vernünftig und vollständig zu stellen… Na toll.

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Leestiger  06.09.2024, 09:10
@Waldmensch70

Allerdings - hab seine Frage mal bearbeitet und das gleich mit reingeschrieben (sowas würde mir ab und an von GF auch schon abgelehnt) - aber da haben die meisten eben schon mit Hintergrund deutsches Recht geantwortet, ich war also zu spät..

Nicht ärgern, passiert mit auch oft genug, bearbeite meine Antwort dann meist passend indem ich den Inhalt komplett lösche und stattdessen schreibe "kann weg, weil der Fragesteller nicht fähig war das interessante Details zu erwæhnen, dass es um das Land "*****" geht.."

Und dann melde ich unter Sonstiges meinen eigenen Beitrag zum löschen, diesem Wunsch wird fast immer entsprochen...

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Nein, Du darfst es nutzen, wenn Derjenige anfängt dich zu verprügeln, bzw. wenn der Angriff unausweichlich bereits im Gange ist. Nur die Absicht äußern, das man dich verprügeln würde, ohne eine solche Handlung, berechtigt dich nicht zum Einsatz des Pfeffersprays, quasi als Angriffprophylaxe gedacht.

Es gibt gewisse Schlagwörter im § 32 StGB, deren Bedeutung nicht jedem klar sind.

Da wäre das Wort "erforderlich", damit ist gemeint das man alles Notwedige machen darf um einen Angriff abzuwehren, allerdings darf diese Maßnahme nicht außer Verhältnis zum Angriff stehen. Das hat aber nichts mit Verhältnismäßigkeit zu tun.

Das Wort "gegenwärtig" bedeutet das der Angriff unmittelbar bevor steht, er andauert, und er noch nicht beendet ist. Eine Angriffhandlung muß also schon deutlich erkennbar sein.

"Rechtswidrig" heißt das der Angreifer gegen Rechtsgüter Anderer vorgeht und er dazu kein Recht hat.

Und zu guter letzt, der "Angriff" ist eine aktiv zielgerichtete Handlung gegen ein Rechtsgut eines Anderen. Das ist auch der Grund warum ein Tier niemals einen Angriff verüben kann, denn Tiere handeln nicht zielgerichtet, sondern instinktiv.


Leestiger  05.09.2024, 21:08

Italienisches Recht.

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Selbstverständlich.

Du kannst in wirklicher Notwehr auch eine illegale Schusswaffe nutzen.

Bleibt trotzdem Notwehr.


SirLucifer97  05.09.2024, 13:33

Nicht ganz richtig. Wenn du eine illegale Schusswaffe benutzt, ist die Nutzung davon erstmal durch die Notwehr gedeckt. Der illegalen Waffenbesitz davor aber nicht.

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HSResch  05.09.2024, 13:38
@SirLucifer97

ja, ich weiß

es geht nur um die notwehr

weil manche meinen, dass es dann mord wäre

und mein kollege, jurist ohne staatsexamen, meint, dass der waffenbesitz auch vom tisch wäre

nein!

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SirLucifer97  05.09.2024, 13:41
@HSResch

Nein, wäre er nicht. Du Man kann mit Notwehr keine Straftaten rechtfertigen, die davor passiert sind. Oder wie meintest du "eine illegale Schusswaffe nutzen"?

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Trne66 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 13:19

Ich lebe in Italien auch da?

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HSResch  05.09.2024, 13:19
@Trne66

Das weiß ich nicht.

Aber wahrscheinlich schon.

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Sethrin  05.09.2024, 16:35
@Trne66

Das ist eine Notwehr die in die Frage gehört, da dies hautsächlich eine DACH (Deutschland/Österreich/Schweiz) Community ist, wo der Großteil aus Deutschland ist, weswegen die meisten nach deutschem Gesetz antworten werden.

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Waldmensch70  05.09.2024, 23:38
@Trne66
Ich lebe in Italien auch da?

Und wie wäre es, das auch gleich in die Frage hinein zu schreiben, wenn es um italienisches Recht gehen soll?

Ist das wirklich zu viel verlangt, damit man hier nicht unnötig seine Zeit opfert und eine Antwort schreibt, die dann ggf. gar nicht relevant ist?

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Ab 16 Jahren kaufen ja, bei Notwehr nutzen ja!

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