Darf ich Oma den Kontakt zu Enkel nur unter meiner Aufsicht erlauben?
Hallo, leider bin ich im Internet nicht fündig geworden daher hoffe ich sehr auch ein paar weiterhelfenden Nachrichten.
Meine Schwiegermutter und ich hatten immer wieder mal Streitigkeiten, sie hatte mich in der Vergangenheit schon beleidigt, schlecht hingestellt, sich in die Erziehung unseres Kindes eingemischt und ignoriert wenn ich etwas sage was unsere 1 jährige Tochter angeht.
Jetzt hat sie mich vor meiner Tochter wirklich auf die übelste Art respektlos behandelt. Ich habe inzwischen kein gutes Gefühl mehr wenn sie alleine mit meinen Kind ist. Den Kontakt möchte ich aber nicht ganz verbieten aber kann ich ihr den Kontakt nur mit mein Beisein erlauben?
Danke schonmal im Vorraus
LG Steffi
12 Antworten
Damit dein Kind wieder mit erlebt wie Oma die Mama respektlos behandelt?
Und es dann womöglich im Streit endet?
Nein ich würde den Kontakt kappen. Kontakt kann sie immer noch per Telefon mit ihrer Enkelin halten.
Was sagt den dein Mann dazu?
Es wäre gut wenn er dir dabei den Rücken stärkt.
Das hilft vielleicht auch das die Oma wach wird und merkt das sie etwas ändern muss wenn sie ihren Sohn und ihr Enkelkind nicht verlieren will.
Rechtlich gesehen kannst du das frei entscheiden. Du hast das Sorgerecht.
Sag ihm das so. Und sag ihm in einer "Perfekten" Familie würde die Schwiegermutter zu ihrer Schwiegertochter nett sein, liebevoll, respektvoll.
dann würde ich immer mit kommen aber klare Regeln aufstellen. Falls sie wieder wegen der Erziehung oder dir zum meckern anfängt oder dich beleidigt, dann schnappst du das Kind und fährst sofort weg. deinem Kind erklärst du halt kindgerecht, dass die Oma gerade wieder schlechte Laune hat und ihr darum nun fahren müsst. Wenn sie wieder bessere Laune hat, dann kann man sie ja wieder besuchen.
Entweder reißt sie sich dann irgendwann mal zusammen oder es werden halt immer nur Kurzbesuche...
Da hier viel Fragwürdiges geschrieben wurde, hier noch einmal mein Standpunkt:
nach herrschender Meinung haben Kinder ein Recht auf Umgang auch mit den Großeltern. Sollten keine Gründe vorliegen, die einer objektiven Belastungsprüfung stand halten können die Großeltern Ihren Umgang auch gerichtlich einfordern.
Besonders kritisch sehe ich, dass auch der Kindsvater die Meinung der Kindsmutter nicht 100%ig teilt. Beide sollten ihre gemeinsame Position erarbeiten und diese dann zusammen vertreten.
LG
Das stimmt nicht. Rechtlich ist es umgekehrt. Die Großeltern müssen den Umgang einklagen und dann erstmal vor dem Jugendamt gute Gründe nennen können, warum sie dem Kind gut tun. Wenn es den Großeltern nicht gelingt und dann sogar die Mutter des Kindes nicht gut behandeln, wird sich das Gericht auf die Seite der Mutter stellen.
https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/umgangsrecht-grosseltern/ Umgangsrecht der Großeltern und sonstiger Verwandtschaft)
Ich sprach vom Recht des Kindes nicht vom Recht der Großeltern.
Der hier angeführte (zu erbringende) Beweis wird in der Regel in Form eines Gutachtens geführt, wo mein Berufsstand ins Spiel kommt.
Hierbei ist genau zu prüfen in wie weit eine Bindung besteht und in wie weit diese aufrecht zu erhalten ist.
Das die Großeltern diesen Schritt des Rechtsweg gehen müssten stimmt, habe ich aber glaube ich auch so dagelegt.
Wird eine silche Klage eingereicht sehe ich das durchaus als chancenreich, ohne die Akte genau zu kennen.
Ich möchte noch einmal betonen, dass besonders die uneinige Haltung der Sorgeberechtigten hier das größte Problem in der Bewertung darstellt.
Die Großeltern haben soweit ich weiß solange sie es nicht gerichtlich veranlassen kein Recht auf {alleinigen} Umgang mit ihren Enkel. Du hast das Recht als Mutter zu sagen “Du darfst deinen Enkel sehen, aber nur unter meiner Aufsicht”.
Nein, die Mutter kann sogar sagen: du darfst deinen Enkel gar nicht sehen. Du kannst versuchen beim Gericht den Umgang einzuklagen, aber da musst du erstmal das Jugendamt überzeugen, dass, du dem Kind gut tust.
Du bist die Mutter die bestimmt was passieren darf. Wenn deine SchwieMu unzuverlässig ist, schiefe Dinge macht usw. dann kannst du so einen schlechten Umgang für dein Kind auch ganz unterbinden. Was sagt der Vater deines Kindes dazu?
Ich spreche leider aus schlimmer Erfahrung, wir haben damals den Kontakt zur SchwieMu ganz unterbinden müssen sonst weiß ich nicht was noch alles übles passiert wäre.
Hi Steffi, ich würde es hätte ich ein Kind genauso machen. Du hast das Sorgerecht also ist das kein Problem. Rede aber am besten auch nochmal mit deinem Mann, ihr solltet da an einem Strang ziehen.
Mein Mann ist leider nicht ganz auf meiner Seite er wünscht sich eine "perfekte" Familie. In der Vergangenheit hat seine Mutter sich auch nie bei mir entschuldigt ich habe immer alles so hinnehmen sollen wie es passiert ist. Er sagt dann immer "du weißt doch wie sie ist". Das erleichtert mir das alles aber überhaupt nicht, ich denke das sich endlich etwas ändern muss ich kann nicht immer alles so hinnehmen und runterschlucken.