Darf ich mit einem Mann schreiben mit der Erlaubnis meines Walis?
Salamu Aleykum Liebe Geschwister ,
mein zukünftiger Mann würde gerne mit mir per Chat die Planung des Handanhalten und nikkah berreden.
nur wichtige relevante Dinge .
darf ich mit Einverständnis meines Vaters ( wali ) mit ihm schreiben auf WhatsApp ?
bitte nur ernst gemeinte antworten von muslimen die Ahnung haben vom islam
liebe Grüße
2 Antworten
Alaikum salam,
online gelten die selben Regeln, wie auch beim persönlichen Treffen.
D.h. die ganze Kommunikation sollte auf sachlicher Ebene ablaufen und nicht auf Smalltalk, Flirting etc abschweifen, sondern wirklich nur die wichtigen Informationen austauschen. Keine Fotos von euch austauschen!
Der Gesandte Allahs Muhammed (sagte): "Gewiss, ein Mann wird nicht mit einer Frau alleine sein, ohne dass dabei der Satan der Dritte von ihnen ist." (Tidmidhi)
In dieser Hadith wird zwar das räumliche allein sein erwähnt, sodass man es nicht umbedingt 1zu1 auf einen Chat übertragen kann, dennoch kann es Sinn machen, eine Chatgruppe mit weiteren Leuten aus der Familie einzurichten. Somit fällt es auch leichter Sachlich zu bleiben und ihr könnt gleichzeitig auch noch die Meinung und Unterstützung der anderen Familienmitglieder einholen.
Spielt ja eigentlich keine Rolle, ob er es liest oder nicht. Er ist in der Gruppe drin, da werdet ihr automatisch aufpassen, was ihr schreibt.
Der Lobpreis ist Allâhs des Herrn der Welten und möge Allâh unseren Propheten Muhammad und dessen Familie und all dessen Gefährten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wenn zwischen einem Mann und einer Frau eine Verlobung besteht, die Eheschließung jedoch noch nicht stattgefunden hat, so ist die Frau nach wie vor eine ihm fremde Frau. Fremd in dem Sinne, dass beide sich nur in Anwesenheit eines zur Ehe verbotenen männlichen Verwandten (Mahram) sehen dürfen.
Gegen eine Unterhaltung zwischen Verlobten ist nichts einzuwenden, sofern dies notwendig ist und alle Formen der Umgarnungen und Schmeicheleien unterlassen werden. Diese Regel gilt für jedermann, ob verlobt oder nicht.
Was eine Unterhaltung mit der Verlobten am Telefon oder im Chat angeht, so ist dies nach Möglichkeit zu umgehen, indem man die Angehörigen der Verlobten - wie zum Beispiel ihren Vater oder Ihren Bruder - anspricht, um eventuelle Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Sollte es dennoch zu einem Gespräch mit der Verlobten am Telefon oder im Chat kommen, so sollte man wie bereits oben erwähnt alle Formen der Umgarnungen und Schmeicheleien unterlassen.
Wir betonen noch einmal, dass es sich bei den Verlobten noch nicht um Ehepartner handelt und dass sich die beiden, Gott bewahre, möglicherweise wieder trennen, wenn sie sich in einigen Dingen nicht einigen können.
Vielen Dank , allahuma Barik
ich weis nicht ob er mein Verlobter ist , unsere Eltern hatten ein kennenlernen aber mehr nicht .
ich bräuchte ein klares ja oder nein
Vielen Dank ,
also mit einer Gruppe würde das funktionieren
mein Vater ist etwas
leider schaut mein Vater nie seine Chats an .
wäre es erlaubt mit seiner Zustimmung oder müsste ich eine Gruppe machen