Darf ich mit dem Auto fahren?

5 Antworten

§ 248b StGB Abs. 1 StGB:

Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

Bei einer Polizeikontrolle wird wohl eher nichts passieren, aber wenn die Eltern davon Wind bekommen und Strafantrag stellen, wirst du strafrechtlich verfolgt.

Gehe mal davon aus, dass dein Kumpel keine Erlaubnis der Eltern hat, das Auto zu fahren. Da passiert aber bei einer Polizeikontrolle nichts. Die wissen das ja nicht.

Aber dürfen dürft ihr es trotzdem nicht.

Sollte OK sein. Also einfach entspannt bleiben und keinen Unfall bauen, dann passts


dominique543 
Beitragsersteller
 16.02.2023, 23:50

Ok danke und im Falle einer Kontrolle weil die sehen ja dann dass das Auto jemand anderem gehört was soll ich da dann sagen wer das ist

RainTager  17.02.2023, 06:42
@dominique543

Die Wahrheit. Ist ja nicht verboten, macht man ja oft damit die Versicherung günstiger wird

Wenn der Versicherung weitere Fahrerer gemeldet sind (und die Fahrzeughalter einverstanden sind): Selbstverdtändlich.

Wenn nicht, dann nicht.

Wenn der Eigentümer dir das nicht erlaubt hat, darfst du das auch nicht.


dominique543 
Beitragsersteller
 16.02.2023, 21:51

Ok, was wäre im Falle einer Polizeikontrolle also einer normalen Kontrolle