Darf ich einen Wohnwagen mit 2000kg Auflastung mit einem Zugfahrzeug (max Anhängelast 1800kg) ziehen, wenn er tatsächlich nur bis 1800 kg gepackt wird?
Hallo ich habe zwei Fragen, bevor ich mir ein Zugfahrzeug und Wohnwagen zulegen will:
Info: Ich will einen VW Tiguan R-Line 1.4 eHybrid (2023) holen, da ich den Wagen hauptsächlich im Alltag brauche und nur 1-2 Mal im Jahr damit in Urlaub fahren werde mit Wohnwagen. Die Wohnwagen die wir im Auge haben, sind so gut wie alle bereits bis 2000kg aufgelastet (sonst hätte ich nur 1800kg Auflastung gewählt und die Fragen hätten sich erübrigt...).
- Darf ich einen Wohnwagen mit 2000kg Auflastung mit einem Zugfahrzeug (der Tiguan hat eine max Anhängelast 1800kg und 100kg Stützlast) ziehen, wenn er tatsächlich nur bis 1800 kg gepackt wird?
- Der Tiguan hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2350 kg und der Wohnwagen mit der Auflastung ja dann 2000 kg. Wenn ich den Wohnwagen nur bis 1800 kg bepacken würde, darf ich dann mit dem B96 Führerschein fahren (weil das tatsächliche Gewicht dann unter den 4250 kg liegen würde) oder zählt das max. Gesamtgewicht von 4350 kg (auch wenn es nicht ausnutzt wird) und dann bräuchte ich den BE Führerschein?
Vielen Dank für Eure (hoffentlich) konstruktive Hilfe!
3 Antworten
zu 1: Ja! Bei der Anhängelast lt Fahrezugpapieren zählt immer das tatsächliche Gewicht
zu 2: Nein. Führerscheinmässig zählt immer das zulässige Gesamtgewicht - unabhängig vom tatsächlichen.
Das wird gerne durcheinander geworfen
Nein. Es zählt nicht das tatsächliche sondern das zgG
Auch wenn du den Führerschein BE hättest und vom Gesamtgewicht fahren darfst, kannst du nicht mehr anhängen, als das Zugfahrzeug ziehen kann.
Ich bin ganz ehrlich, VW mit DSG würde ich nicht mit der maximal zulässigen Anhängelast betreiben. Ferner darf man bei einem Wohnwagen nicht die 5 m2 Luftwiderstand vergessen.Es macht weder Spass, noch mögen die Getriebe das Ganze.