Zählt das zulässige GG oder das tatsächliche Gewicht bei der Anhängelast?
Hallo zusammen.
Ich möchte mit meinem Auto, welches eine zulässige Anhängelast von 1600 Kilogramm besitzt, einen Anhänger ziehen, welcher ein zulässiges Gesamtgewicht von 2000 Kilogramm hat. Der Anhänger wiegt 300 Kilogramm, die Ladung 600 Kilogramm. Somit hat der Anhänger ein Gesamtgewicht von 900 Kilogramm.
Muss ich nun auf das tatsächliche Gewicht vom Anhänger achten oder auch das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers (max. 1600 Kg) einhalten?
2 Antworten
Bei der Anhängelast, also den technischen Voraussetzungen, zählt das tatsächliche Gewicht.
Das zulässige Gesamtgewicht wäre nur interessant für die Führerscheinklasse, für deine Kombination bräuchtest du eben bspw. BE, da ist B nicht mehr ausreichend auch wenn du das zulässige Gewicht nicht ausnutzt.
Es kommt auf das tatsächliche Gewicht des Anhängers an, nicht auf das zGG.
Sprich: Du darfst einen Anhänger mit einem zGG von 2.000 kg nur ziehen, solange sich das tatsächliche Gewicht des Anhängers mit Ladung auf in deinem Fall max. 1.600 kg beläuft.
Das ich nicht lache! Schon mal was von der Klasse BE gehört?
Klasse BE:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.
Hat der Fragesteller Klasse BE? Warum zählen wir nicht noch ein paar LKW-Klassen auf?
Mit deinem Zitat ist deine Behauptung, dass das zulässige Gesamtgewicht irrelevant wäre, erneut widerlegt.
Machen Sie sich nicht lächerlich! Lesen Sie sich die Frage noch einmal durch!
Zählt das zulässige GG oder das tatsächliche Gewicht bei der Anhängelast?
Es geht hier nicht darum, welche Fahrerlaubnis der Fragesteller braucht. Die Frage ist hier rein technisch gemeint.
§6 FeV:
Begründe mit Zitat der Rechtsgrundlage, warum die zulässige Gesamtmasse der Kombination ein Gewicht von 3500 kg überschreiten darf.