Darf ich einen Käsleberkäse mit semmel zurückstellen bzw nicht kaufen?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Verboten ist es nicht, solange du es nicht unbezahlt durch die Kasse nimmst..... Aber bedenke: Es muss jetzt weggeschmissen werden, so etwas darf nicht mehr in den Verkauf - schade drum, hättest gleich an der Theke Bescheid sagen sollen...


Hassanabjev 
Beitragsersteller
 03.03.2022, 08:22

Merk ich mir für nächste Mal, danke für die höfliche Antwort

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Still  03.03.2022, 09:17

Ich bin der Überzeugung, dass der Laden auf die Bezahlung bestehen darf, da der FS mit der Entgegennahme der Ware der späteren Bezahlung zustimmte. Das ist zu sehen wie beim Zechbetrug: durch das Hinsetzten und Bestellen einer Speise täusche ich meine Kaufabsicht vor.

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Was heißt dürfen? Es wird dich deswegen niemand anzeigen, aber alleine beim Schneiden merkt man doch bitte schon, dass die Scheiben zu dick werden. Da hättest du eingreifen können.

Verkaufen kann man die Semmeln jetzt nicht mehr. Durch solche Aktionen macht man die Ware zukünftig extra teuer.

Mit "nur" 5 Euro zwei Käseleberkässemmeln kaufen zu wollen ist heutzutage aber auch sehr gewagt. Alleine die beiden Semmeln konsten schon fast 80 Cent und der Kilopreis für fertig gebratenen Leberkäse ist auch nicht mehr gerade niedrig. Da wärst du mit einer ordentlichen Semmel wahrscheinlich besser und günstiger dran gewesen.


Hassanabjev 
Beitragsersteller
 03.03.2022, 08:55

Naja ich hab es nicht direkt gesehen, denkst du mir macht das spaß so mit Essen umzugehen

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Jack98765  03.03.2022, 09:03
@Hassanabjev

Nein, das glaube ich nicht, aber mit nur 5 € zum Billa zu gehen ist gewagt ;)

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Auch wenn Du der Dame gesagt hast, dass sie die Scheiben nicht so dick schneiden soll, ist das lediglich eine "relative" Aussage, denn jeder definiert es etwas anders. Angenommen Du hättest gesagt "bitte nur ganz dünne Scheiben, habe nur 5 Euro dabei" wäre es konkret gewesen.

So war es von Dir eher unverschämt und durchaus möglich, dass sie Dich wieder erkennen wird. Aus dem Grund musst Du damit rechnen, dass Du beim nächsten Besuch überhaupt nichts bekommst...


Ron825  03.03.2022, 08:30

"So war es von Dir eher unverschämt und durchaus möglich, dass sie Dich wieder erkennen wird. Aus dem Grund musst Du damit rechnen, dass Du beim nächsten Besuch überhaupt nichts bekommst..."

Ja, ganz bestimmt ... 🙄

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schwarzwaldkarl  03.03.2022, 08:33
@Ron825

Beim nächsten Mal einfach sagen, dass Du nur 5 Euro dabei hast...

Bei uns ist es halt so, dass es einen bestimmten Preis für die Fleischkäse.- oder Leberkäsebrötchen gibt, das geht nicht nach Gewicht...

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schwarzwaldkarl  03.03.2022, 09:12
@Ron825

ähm ja Ron825, der andere Kommentar war eher nicht für Dich bestimmt, hatte da was verwechselt... ;-)

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Hassanabjev 
Beitragsersteller
 03.03.2022, 08:33

Ich geh da sowieso nie wieder mehr hin. Ich werde sowas auch nicht mehr machen denkst du ich fühl mich gut dabei? Man muss doch als Verkäuferin wissen was dick und dünn ist.... Das waren 2cm dicke scheiben, ich würde es vermutlich auch nicht nehmen wenn das geld ausgreicht hat. Aber ich verstehe, dass es nicht in Ordnung war

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schwarzwaldkarl  03.03.2022, 09:11
@Hassanabjev

Keine Frage, also 2 cm ist dann schon extrem dick und wenn es bei denen einen konkreten Preis geben würde, müsste sie zwangsläufig dünner schneiden...

Aber wie schon erwähnt, beim nächsten Mal einfach sagen, dass Du eh nur 5 Euro dabei hast...

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Ja auch Leberkäswecken bestellen will gelernt sein. Ich bestelle immer einen LKW zb. für 2€ dann bekomm ich ihn auch für 2€

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Mit der Übergabe der Tüte hast du eine Kaufabsicht dokumentiert und der Laden könnte darauf bestehen, dass du die Semmel auch bezahlst. Jetzt vergammelt das Zeug irgendwo im Laden und das Geschäft hat den Schaden.

Die Antwort lautet also: nein, das durftest du nicht.


Ron825  03.03.2022, 08:23

Doch, natürlich durfte er das. Das ist ja so, wie wenn man etwas aus dem Regal genommenes kaufen muss.

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Still  03.03.2022, 08:25
@Ron825

In diesem Fall wurde etwas für ihn "angefertigt", was anschließend nicht mehr verkauft werden darf! Du kannst auch nicht im Restaurant ein Essen bestellen, dieses bei Seite legen und dann weggehen.

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Ron825  03.03.2022, 08:27
@Still

Wenn das Essen im Restaurant nicht passt, kann man es zurück schicken. Im Supermarkt ist das sowieso wurscht. Die hauen so viel Essen weg, dass es kein Morgen gibt.

Die Semmeln kümmern dort niemanden.

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schwarzwaldkarl  03.03.2022, 08:31
@Ron825

Du hast eine extrem komische Einstellung, denn wenn der FS zuvor gesagt hätte, dass er nur 5 Euro dabei hat, wäre es wohl anders. "Nicht so dicke Scheiben" ist eine mehr als ungenaue Angabe... Wenn jeder Kunde so verfahren würde, armes Deutschland... Was jetzt das Restaurant betrifft, kann man auch nicht alles einfach zurück schicken, wenn es nicht passt...

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Ron825  03.03.2022, 08:33
@schwarzwaldkarl

Der Vergleich mit dem Restaurant ist völlig unpassend. Wenn du mit den Semmeln nicht durch die Kassa gehst ohne sie zu bezahlen, bleiben sie Eigentum des Ladens und das war's ...

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Still  03.03.2022, 08:37
@Ron825

Das Gericht gehört auch weiter dem Wirt, da es nicht bezahlt wird. Nochmals: dem FS wird ein Lebensmittel zubereitet. Durch die Entgegennahme stimmt er non verbal zu, dass dieses in seinem Sinn erfolgt ist und er die Ware an der Kasse bezahlen wird. Nach dem BGB hätte er direkt dem Metzger sagen müssen, "Die Scheiben sind zu dick/zu teuer, bitte bessern Sie nach" Dieses hat er aber nicht, und somit ist der FS widerrechtlich vom Kaufvertrag zurück getreten.

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Still  03.03.2022, 08:39
@Ron825

Es geht um die rechtliche Betrachtung, nicht darum, ob es den Supermarkt interessiert.

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Hassanabjev 
Beitragsersteller
 03.03.2022, 08:41
@Ron825

Ich verstehe, dass es nicht richtig von mir war. Ich werde es auch nicht mehr machen. Ich denke sowieso die ganze Zeit drüber nach... Ich hab eine Freundin die im Billa arbeitet gefragt ob das legitim ist und sie meinte solange ich es nicht geöffnet/an der Kassa vorbeigegangen bin ist es legitim nur moralisch nicht richtig. Sie meinte auch am Abend werden alle Essensrest ect... Einfach weggeschmissen anstatt es den Verkäufern mitzugeben oder Obdachlosen...

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Ron825  03.03.2022, 08:46
@Still

Durch die Entgegennahme stimmt er non verbal zu, 

Wer sagt das?

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Hassanabjev 
Beitragsersteller
 03.03.2022, 08:47
@Ron825

Ron825 danke, aber ich möchte nicht das sie wegen meinem Fehler sich Rechtfertigen oder Diskutieren müssen

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Still  03.03.2022, 08:49
@Ron825

"non verbal" bedeutet eben "ohne zu sprechen" Juristisch auch "konkludentes Handeln". Ich nehme es entgegen; also will ich es kaufen/bezahlen.

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Ron825  03.03.2022, 08:50
@Still

Was es bedeutet weiß ich schon, aber nur weil du dir da irgendwas ausdenkst, heißt es ja nicht, dass das stimmt.

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Still  03.03.2022, 08:50
@Ron825

Nein, die Freundin hat nicht Recht, sondern berichtet aus der Praxis. Rechtlich betrachtet hat das Geschäft den Anspruch auf Bezahlung.

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Still  03.03.2022, 08:51
@Ron825

Das mit dem Ausdenken haben schon die Juristen erledigt. Ich berichte nur darüber.

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Still  03.03.2022, 08:52
@Ron825

Doch! (bitte antworte jetzt: Ohh!)

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