Darf ich ein Miethandy Verkaufen?
Hallo, meine Frage ist, ob ich ein gemietetes Handy verkaufen darf? Ich bin bei Base und habe vor kurzem einen neuen Vertrag abgeschlossen, zu diesem Vertrag bekam ich ein Tablett und ein Handy dazu geschickt. In der Rechnung steht allerdings, dass ich Monatlich 6€ für diese beiden Geräte zahlen muss. Das Handy brauche ich jedoch nicht und würde es gerne verkaufen. Darf ich das, ist das rechtlich erlaubt? Liebe Grüße, scusiosa :-)
7 Antworten
Der Begriff "Miethandy" ist hier falsch.
Du mietest es ja nicht sondern du hast es quasi auf Ratenzahlung gekauft, das ist was anderes als mieten.
Aber seis drum, den Anbieter wird es nicht interessieren was du damit machst. Du zahlst ja weiterhin, ob du es weiterverkaufst oder nicht.
Hallo, da du das Handy gemietet hast, darfst du es natürlich nicht verkaufen. Base kann es zurückverlangen, nach dem ablauf der Mietzeit.
man geht ja auch nicht zu Europcar, mietet sich ein Auto und wenn es dann rumsteht verkauft man es ;-)
Das wäre ein Traum!
Wenn man tatsächlich von einem Miethandy ausgehen würde hätte dann hätte AndreMuc völlig recht.
Aber hier handelt es sich ja um eine Ratenzahlung, daher ist der Begriff "Miethandy" unglücklich gewählt.
Das ist ein Miet Handy das kann man nicht einfach Verkaufen.
Bezahlst du deine Rechnungen nicht kann der Anbieter die Handys zurück verlangen, und wenn du die Handys nicht mehr hast wird dir das in Rechnung gestellt.
Nach Vertrags Ende kann man es Verkaufen.
Das dürfte kein Problem sein. Das Handy ist ja eigentlich nicht gemietet sondern in der Gebühr enthalten. Du musst aber natürlich die 6 € auch weiterhin bezahlen.
Eigentlich nicht. Das Handy ist erst nach ablauf der Mindestvertragslaufzeit dein Eigentum und erst danach wirst du den Entsperrcode bekommen.
Was du redest halte ich jetzt mal für absoluten Unsinn, als ob Man das Handy nach der Ablaufzeit des Vertrages zurückverlangen kann?! Man zahlt doch monatlich einen bestimmten Betrag indem das Handy und die dazugehörigen Leistungen enthalten sind.