Handy während o2-Vertrag verkaufen?

2 Antworten

In der Regel steht in den Verträgen das die Hardware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters bleibt,dann darf sie auch nicht vor vollständiger Bezahlung verkauft werden

Handy während der Vertragslaufzeit verkaufen

Ob man sein Smartphone während der Vertragslaufzeit verkaufen darf ist normalerweise vertraglich festgehalten. Im Vertrag findet man oftmals die Klausel, dass man zwar während des laufenden Vertrags „Besitzer“ des Geräts ist, aber nicht der rechtmäßige „Eigentümer“. Ein Weiterverkauf im laufenden Vertrag ist somit nicht gestattet. Erst wenn das Handy komplett abbezahlt ist, was häufig am Vertragsende der Fall ist, gehen die Eigentumsrechte über. Das bedeutet im Klartext, dass Sie Ihr Gerät nach Ende der Vertragslaufzeit verkaufen dürfen, wenn sich solch eine Klausel in Ihrem Vertrag befindet.

https://tech-aktuell.de/handy-trotz-vertrag-verkaufen-darf-man-das


MarcoSH11 
Beitragsersteller
 18.11.2021, 19:29

Diesen kleinen Artikel habe ich auch schon gelesen, genauso aber auch welche, die das Gegenteil behauten....

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andie61  18.11.2021, 19:34
@MarcoSH11

Ist doch irgendwie logisch das man etwas das einem noch nicht vollständig gehört nicht weiterverkaufen kann,das nennt sich Eigentumsvorbehalt

Beim Kauf unter Eigentumsvorbehalt geht das Eigentum erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über. ... Dem Käufer steht vor dem Eigentumserwerb ein sog. Anwartschaftsrecht zu, das ihm gegenüber dritten Personen eine besondere Rechtsstellung, ähnlich der eines Eigentümers gewährt.

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/eigentumsvorbehalt-33103

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MarcoSH11 
Beitragsersteller
 18.11.2021, 19:49
@andie61

Und wenn ich es doch tun sollte? Ich hatte in der Vergangenheit bereits 2x einen 2-jährigen Vertrag inklusive Handy. Ich wüsste nicht, wie jemand erfahren sollte, dass ich dieses Handy weiterverkauft hätte. Ich hätte weiterhin meinen monatlichen Beitrag bezahlt und die SIM-Karte genutzt. Nur eben nicht das Handy...

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andie61  18.11.2021, 19:51
@MarcoSH11

Ob es erlaubt ist habe ich Dir beantwortet,der Rest ist dann Deine Entscheidung und angelegenheit

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MarcoSH11 
Beitragsersteller
 18.11.2021, 22:10
@andie61

In dem Forum von o2 sind wir nun zu einem anderen Schluss gekommen. Und zwar, dass das Handy tatsächlich nach der Einmalzahlung mein Eigentum ist und der Mobilvertrag nichts mit dem Handy bzw. dem Handyverkauf Samsungs zu tun hat. In den AGB's Samsungs ist ja unter Punkt 4. (b) gelistet, dass Samsung nur als Vermittler Dient und unter Punkt 8., dass nach dem Kauf das Gerät mein Eigentum ist. Und das wäre ja eigentlich nach der Einmalzahlung der Fall ... (oder nicht?) Da ich die Aktion über den Onlineshop von Samsung kaufe, dürften die AGB's von o2 in diesem Punkt zu ignorieren sein, richtig?

AGB's von Samsung: https://www.samsung.com/de/estore/static/link_terms_and_conditions_of_sale/

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andie61  18.11.2021, 22:34
@MarcoSH11

Klar,so ein Forum steht auch über der Rechtsprechung und setzt geltende Gesetze ausser Kraft wenn nur genug den gleichen Blödsinn schreiben.

O2 ist der Händler der Dir ein Handy auf Ratenkauf zur Verfügung stellt sobald die Anzahlung eingegangen ist,das ist eine Anzahlung und keine vollständige Zahlung somit ist das Handy erst Dein Eigentum wenn es vollständig abgezahlt wurde.

Den Kram mit Samsung kannst Du mal komplett vergessen, das ist der Hersteller und der hat mit dem Ratenkauf über o2 überhaupt nichts zu tun,Du hast den Ratenkaufvertrag mit o2 abgeschlossen und nicht mit Samsung,somit ist da völlig wurscht was Samsung dazu in seinen AGB zu stehen hat was seine eigenen Ratenverträge betrifft,denn auch bei Samsung kann man Handys auf Ratenzahlung kaufen,Du willst bei O2 selber bestellen

" Punkt 8., dass nach dem Kauf das Gerät mein Eigentum ist."

Ja,wenn es vollständig bezahlt ist,das bei o2 und überall anders!!!!

Du gibst in Deiner Frage an es über o2 bestellen zu wollen,dazu antworte ich !

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MarcoSH11 
Beitragsersteller
 18.11.2021, 22:48
@andie61

Oh, Entschuldigung! Ich dachte mit angegeben zu haben, dass ich es über den Online Store von Samsung kaufen würde. Das dürfte doch einiges ändern, oder?

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andie61  18.11.2021, 22:59
@MarcoSH11

Nö,das ändert gar nichts,das Handy bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Händlers,steht doch auch so bei Deinem Kommentar

Punkt 8., dass nach dem Kauf das Gerät mein Eigentum ist

Das Handy ist gekauft und Dein Eigentum ab dem es vollständig bezahlt ist,ist die Einmalzahlung nur eine Anzahlung dann ist es da noch nicht Dein Eigantum,ist die Einmalzahlung der volle Kaufpreis dann ist es nach Zahlung Dein Eigentum

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Ja, zwar gehört das Handy bis zum Vertragsende dem Simkartenanbieter, aber der Besitz wird nicht kontrolliert. Wenn du die Gerätekosten bezahlst, passiert dir nichts.