Darf ich ein Bahnticket auf Ebay oder Ebay Kleinanzeigen verkaufen?
Hallo, hab mir ein Bahnticket von Frankfurt nach Friedrichshafen und zurueck gekauft, wollte da in den Urlaub gehen. Nun ist mir aber was dazwischen gekommen und ich musste den Urlaub absagen. Die Schlafmoeglichkeit konnte ich stornieren, dass Bahnticket hingegen nicht.
Meine Idee waere nun gewesen, dass Bahnticket auf Ebay oder Ebay Kleinanzeigen fuer 5-15 Euro weniger zu verkaufen. Da auf dem Ticket mein Name drauf steht wuerde ich den Kaeufer nach seinem Namen fragen und diesem eine Vollmacht ueber das Ticket schreiben, die ich auch unterschreiben wuerde.
Wuerde das alles so gehen, rechtlich gesehen?
4 Antworten
Was für ein Ticket ist das?
Tickets zum Flexpreis kannst du bei der Bahn umtauschen.
Tickets zum Sparpreis kannst du auch umtauschen, es kostet aber EUR 19,- Bearbeitungsgebühr.
Nur Tickets zum Super-Sparpreis kannst du nicht umtauschen.
Du musst das Ticket aber rechtzeitig umtauschen, auf alle Fälle VOR der Fahrt, ist logisch, ne? Beim Sparpreis sogar am Tag vor der Fahrt.
Ja, mach das, wenn du dir nicht sicher bist, was für ein Ticket du hast. Nur wenn du ganz sicher bist, dass du den "Super-Sparpreis" hast, kannst du dir den Weg sparen. Das steht aber auch drauf. Da steht dann ganz klein auf dem Ticket, "Storno ausgeschlossen" (direkt nach den Details zur Verbindung).
Da aus deiner Frage nicht ersichtlich ist welcher Tarif nun tatsächlich für dich zutrifft, habe ich dir einfach mal ein paar Info-Seiten zusammengestellt, auf den du entsprechende Infos findest.
Meine Vermutung:
Man wird dir den Ticketpreis erstatten - Gebühren für Service-Leistungen evtl. nicht.
Eine genaue Auflistung über mögliche Abzüge findest du auch.
Fakt ist:
Du musst das Ticket auf jeden Fall zurückgeben und einen Antrag ausfüllen. Beides würde ich nach Möglichkeit vor Ort machen.
Mein Tipp:
Wiederholt habe ich erlebt, dass das Bahnpersonal teilweise selbst mit den einzelnen Bestimmungen überfordert ist.
So hätte ich schon das eine oder andere Mal Geld sparen können, wenn man mir die optimalste Zugstrecke angeboten hätte. Längere Fahrtzeiten durch unnötige Umsteigerei runden das Service-Paket ab.
Sich vor dem Gang zum Bahnhof ggf. selbst ein wenig zu informieren, ist sicher nicht das Schlechteste.
Viel Erfolg!
DB Ticket stornieren - so geht's kostenlos Wer ein Bahnticket gebucht hat, aber die Reise nicht antreten möchte, kann sein Ticket umtauschen oder stornieren. In diesem Artikel gibt es alle Konditionen, Gebühren und Modalitäten zu einer Stornierung bzw. einem Umtausch von gebuchten Bahntickets und Sitzplatzreservierungen.Detail-Infos zu den Stornierungsbedingungen für alle erhältlichen DB Tickets erhalten Sie nachfolgend:
Anleitung: In 4 Schritte zur Ticket-Stornierung Details zu Umtausch oder Stornierung von SitzplatzreservierungenDamit wir Ihre Reservierung anzeigen können, geben Sie bitte die Reservierungsnummer und eventuell weitere Angaben in den entsprechenden Feldern ein.
Sie finden alle notwendigen Informationen auf Ihrer Fahrkarte.
https://fahrkarten.bahn.de/privatkunde/start/start.post?lang=de&country=DEU&redirected=1#stay
Tickets und Reservierungen umtauschen oder stornierenWie Sie Ihre Aufträge umbuchen oder stornieren, erklären wir Ihnen gerne im Detail - bitte klicken Sie dazu in der unten stehenden Liste Ihre Ticketart oder die Art Ihrer Reservierung an.
Ausführliche Informationen findest du hier:
https://www.bahn.de/p/view/service/buchung/erstattung.shtml
Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen
der Deutsche Bahn AG BB Personenverkehr
4.4 Abwicklung
4.4.1
Die Erstattung und der Umtausch erfolgen gegenüber dem Inhaber der Fahrkarte und nur bei den Verkaufsstellen gemäß Nr. 2.1. Bei Fahrkarten, deren Bezahlung im Wege des bargeldlosen Zahlungsverkehrs erfolgt ist,
ist das Verkehrsunternehmen berechtigt, eine etwaige
Rückzahlung als Gutschrift auf das ursprünglich zur Zahlung verwendete Konto vorzunehmen.
4.4.
2
Die Erstattung und der Umtausch erfolgen nur gegen Rückgabe der Fahrkarte und Vor-
lage eines an den Fahrkartenschaltern erhältlichen ausgefüllten Antragsformulars. In dem Antragsformular ist die Nichtbenutzung oder nur teilweise Benutzung der Fahrkarte durch geeignete Nachweise glaubhaft zu machen. Zur Glaubhaftmachung ist eine entsprechende Bescheinigung des Verkehrsunternehmens erforderlich, wenn die Erstattung auf einem Verzicht auf die
Weiterfahrt wegen Zugverspätung nach Nr. 9.1.3 beruht.4.5 Härtefallregelung
Das Verkehrsunternehmen kann in besonderen Härtefällen aus Gründen der Billigkeit Umtausch oder Erstattung auch dann zulassen, wenn die vorstehenden Voraussetzungen nicht gegeben sind.
Beförderungsbedingungen der DB AGhttps://www.bahn.de/p/view/home/agb/agb.shtml?dbkanal_007=L01_S01_D001_KIN0001_footer-agb_LZ01
Hallo GXleif,
Personengebunde Tickets sind nicht übertragbar lt. DB.
Daher funktioniert das so wie du denkst nicht.
Ben
Nein, es ist personengebunden. Vollmacht funktioniert nicht.
Soll ich einfach zum Infocenter am Frankfurter Hbf gehen und dort fragen, ob die mir das Ticket umtauschen koennen?