darf ich den Hundebesitzer anzeigen, weil sein hund meinen hund gebissen hat?


21.08.2024, 17:38

Update: susi musste am Bein operiert werden und muss für ein paar tage noch in der Tierklinik bleiben.

dem Hundebesitzer tuts sehr leid und er wird für alle Tierarzt kosten aufkommen.

eine anzeige machen wir nicht.

danke an alle für eure antworteten.


24.08.2024, 19:21

Update2: Susi ist gestorben.

sie hat zu viel blut verloren.

6 Antworten

Naja, es kann immer passieren, dass sich zwei Hunde in die Wolle bekommen. Aus welchen Gründen auch immer. Wenn sich der andere Hundebesitzer bereit erklärt, die Rechnung zu bezahlen, muss man jetzt nicht zwangsläufig gleich mit Anzeige kommen.

Eine Entscheidung, ob ich nach einem Beißvorfall den anderen Hundehalter anzeige, würde ich zum einen davon abhängig machen, wie sich der Hundehalter danach verhalten hat. Hat er versucht die Hunde zu trennen, machte er den Eindruck, dass er damit nicht gerechnet hatte oder war er erst nach mehreren Minuten vor Ort und wollet die Schuld von sich schieben? Außerdem, ob beide Hunde anleint waren, beide im Freilauf, einer von beiden angeleint (welcher?) Und ob er sich erkundigt hat, wie es eurer Hündin geht und wie schwer die Hündin verletzt ist und ob der andere Hund auch verletzt ist.

Ein Konflikt unter Hunden kann vorkommen. Nicht vorkommen sollte, dass ein Halter erst gar nicht zu sehen ist und dann der Meinung, dass sein Hund unschuldig ist. Die Tierarztkosten würde ich den anderen Hundehalter aber auf jeden Fall zahlen lassen. Dafür sollte er eine Haftpflichtversicherung für seinen Hund haben.

Aber man darf natürlich jederzeit jeden anzeigen. Dafür gibt es keine Vorschriften.

Ja, kannst du, wird aber nicht viel bringen, weil ihr maximal eine Entschädigung wegen Sachbeschädigung bekommt.

Ihr solltet aber die Tierarztrechnung dem Hundehalter zuschicken, der muss das nämlich zahlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Hab einen Dackel

Wenn dein Hund gebissen wurde und Verletzungen hat, solltest du zunächst versuchen, die Kosten für den Tierarzt direkt mit dem Hundebesitzer zu klären. Falls der Hundebesitzer nicht kooperiert, kann eine Anzeige in Erwägung gezogen werden. Prüfe lokale Vorschriften und suche ggf. rechtlichen Rat, um deine Ansprüche durchzusetzen.

Zur Anzeige braucht es keine Genehmigung - soweit zu "dürfen"...

...ich würde das davon abhängig machen, was der andere Hundebesitzer getan oder gemacht hat - dazu hast du allerdings gar nix gesagt...

...bzw. in der Aufregung und/oder Wut vergessen deinen Bruder zu fragen?

Seine Reaktion (nicht anzeigen) wäre aber ein Hinweis, dass er zumindest nix absichtlich falsches gemacht hat - oder ist dein Bruder von Natur aus harmoniesüchtig?...