Darf ich den Anhänger eines Freundes nutzen?
Moin,
ich würde gerne mit Freunden Urlaub in Südfrankreich machen und einen Anhänger mit Motorrädern hinten drauf mitnehmen. Nun frag ich mich ob ich den Anhänger rechtlich nutzen darf ohne Probleme dar er in Polen angemeldet ist und der "Freund" nicht mit kommt und ihn mir nur leiht für den Zeitraum...könnte es da Probleme geben?
Danke für jede informative Antwort.
1 Antwort
wichtig ist erstmal dass dein Führerschein das hergibt. Klasse B begrenzt den Anhänger UND das Gesamtgewicht von Auto und Anhänger.
Mit dem Anhänger kann es wie mit jedem Fahrzeug zollrechtliche Probleme geben. Aber soweit ich weiß ist das in der EU unkritisch, aber mit einem Anhänger ausserhalb der EU müsstest du ihn zollrechtlich erst einführen.
Und um Probleme zu vermeiden brauchst du noch eine schriftliche Erlaubnis vom Besitzer.
Der Anhänger wird hier nicht limitiert. Solange man 3500kg nicht überschreitet, darf die Kombi beliebig sein. Muss das Fahrzeug natürlich hergeben. Das wurde schon vor Jahren geändert.
ich würde halt durch die schweiz fahren denkst du das könnte ein Problem werden
der Anhänger braucht soweit ich weiß auch eine Mautmarke.
würde den b96 machen davor...