Muss der Rückfahrscheinwerfer am Anhänger funktionieren, wenn man von 7 auf 13 Pole adaptiert?

2 Antworten

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__52a.html

An Anhängern sind hinten ein oder zwei Rückfahrscheinwerfer zulässig.
[...]
Rückfahrscheinwerfer dürfen nur bei eingelegtem Rückwärtsgang leuchten können

Zulässig = keine Pflicht. Beim entspr. Satz direkt davor bzgl. Kfz steht "müssen".

Falls meine Interpretation nicht stimmt: https://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrszulassungsordnung/52a-stvzo/

Sind an Kraftfahrzeugen oder deren Anhänger die Rückfahrscheinwerfer defekt oder nicht betriebsbereit, kann im Falle einer Verkehrskontrolle ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro drohen.

Ist das wirklich kritisch für dich? Ggf. kannst du ja dein Auto fachmännisch auf 13pol-AHK-Steckdose umrüsten lassen. Dabei werden noch ein paar Kabel gelegt werden müssen.

notting

Woher ich das weiß:Hobby

dvdfan 
Beitragsersteller
 16.06.2024, 16:06

Es gibt nur offene Kabel bei 13 poligen Dosen für mich.

Nur die 7 Poligen haben passende vorgefertigte Steckverbindungen.

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Die Rückfahrleuchte am Anhänger funktioniert. Nur dein Auto kann diese nicht ansteuern. Somit ist diese Funktion für dein Auto nicht vorhanden und muss nicht funktionieren.


dvdfan 
Beitragsersteller
 16.06.2024, 16:05

Danke.

So ähnlich hatte ich es auch gesagt. Und die Funktion beim Anhänger wird ja separat geprüft.

Aber er wollte es gesetzlich geregelt sehen.

Da find ich leider nix.

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