Darf ich das so in der Öffentlichkeit tragen?


24.09.2021, 11:24

Ich weiß das ich das einfach ab machen kann. Das ist aber nicht meine frage. Sondern ob ich das auch dran lassen darf.

8 Antworten

Allerdings frage ich mich warum wir dann überhaupt soetwas von der GDP direkt bekommen.

Damit du da unterschreibst. Das ist relativ simpel.

Du darfst all das nicht tragen, was dich unzweifelhaft als angehöriger der Polizei erkennen lässt, da du dich somit in den Dienst versetzen würdest. Das ist als KA eben noch nicht erlaubt, sondern erst ab PK. Bei Uniformteilen trifft das natürlich unstrittig zu.

Wie das mit den Rucksäcken ist kann ich dir ehrlich gesagt nicht sagen. Hab schon unzählige andere KAs damit gesehen, ohne dass es da stress gab, aber das muss natürlich auch nichts heißen. Sollte es zu einer Situation kommen in der du aufgrund des Patches als Polizist angesprochen wirst wird es halt sehr lustig für dich. Selbst wenn da rechtlich nichts kommen wird, wird sich deine AL da bei dir bedanken.

Da (also bei der AL) würde ich auch für ne verbindliche Antwort fragen.

Rechtlich ist es ne Grauzone. Solange dich niemand drauf anspricht, ist es unproblematisch.

Sieht es ein Kommilitone und verpetzt dich bei der AL oder wirst du von einem Bürger drauf angesprochen, gibt es nur Probleme.

Ich weiß, dass es im Studium verlockend ist, als Polizist gesehen und erkannt zu werden. Aber was ist denn jetzt das Wichtigere?

Willst du ohne Probleme durchs Studium kommen, in drei Jahren den Stern auf der Schulter haben und sagen können, dass du Polizist bist? ...oder willst du lieber Gefahr laufen, dass das niemals klappt, nur weil du unbedingt mit so nem Patch in der Gegend herumlaufen musstest?

Nimm das Ding einfach ab und gedulde dich.

Und mal ganz nebenbei:

Du wirst in deinem Studium lernen, dass es die dümmste und gefährlichste Idee ist, in der Öffentlichkeit mit einem für alle Menschen sichtbaren Hinweis herumzulaufen, dass du bei der Polizei arbeitest. Ich meine, was glaubst du, wie viele von den Leuten, an denen du tagtäglich vorbeiläufst, Straftäter sind, die liebend gerne mal einem unbewaffneten und unerfahrenen Polizeianwärter den Schädel einschlagen würden?

Kein Polizist, den ich kenne, geht mit Uniform oder Polizei-Patches vor die Tür, ohne die Dienstwaffe dabei zu haben.

Also nochmal: Warte einfach ab!

Gruß, B.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2016 bei der Polizei NRW.

ErikNegro345 
Beitragsersteller
 24.09.2021, 18:05

Vielen Dank für die Hilfe👌🏻

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Das Landeswappen musst Du während der Ausbildung noch abmachen, danach darfst Du es dranlassen.

Die Gewerkschaften beschenken die Neuzugänge gerne üppig gegen Unterschrift und Mitgliedschaft. Das ist der Deal...

Das Schild "Gewerkschaft der Polizei" ist nicht geschützt. Das ist nur Werbung. Meine Probleme habe ich mit dem Patch der Polizei des Landes. Da das mit Klett versehen ist, würde ich dieses abmachen, bis du die Trageerlaubnis hast.

Eine rechtsverbindliche Aussage kann ich dir nicht geben.

Prinzipiell hast du das Recht zu tragen was du willst. Dieses Recht kann nur durch ein Gesetz eingeschränkt werden.

Das Einzige Gesetz was hier treffend wäre ist:

§ 132a Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

Wenn du aber in Zivil unterwegs bist, und lediglich auf deinem Rucksack ein Polizeiabzeichen hast, bist du aber nicht mit einem Polizisten zu verwechseln, weswegen das Gesetz in der Konstellation nicht greift, bzw. es verbieten würde.

Und das Wort "Polizei" ist jetzt kein geschützter Begriff.

Ist also rein rechtlich kein Problem. Das sollte dir aber auch dein Ausbilder sagen können.


PolNRW93  24.09.2021, 17:34
Und das Wort „Polizei“ ist jetzt kein geschützter Begriff

Ist es tatsächlich doch ☝🏻 Gibt es ein Gerichtsurteil zu. Wusste ich bis vor Kurzem auch nicht.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-hamm-12u126-15-polizei-name-unternehmen-domain-verwechslungsgefahr-zuordnung-zusammenhang/

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VictorVector  24.09.2021, 17:38
@PolNRW93

Ja gut, da habe ich vielleicht das falsche Wort verwendet. In dem Artikel und dem damit verbundenen Verfahren geht es ja darum, dass das Wort Polizei gewerblich genutzt wurde.

Das ist ja was ganz anderes, als wenn man das Wort Polizei auf einem Kleidungsstücke oder dergleichen trägt.

Da gibt es nichts, was das verbieten würde.

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