Polizei Kleidung tragen?
Hallo zusammen,
ich habe ALTE Polizei Klamotten von meinem Vater aus der Ausbildung gefunden. Mir ist klar, dass man keine Polizei Uniformen etc. tragen darf, aber meine Frage ist ob das auch bei alter Kleidung zählt. Also ich habe zum Beispiel eine Jacke aus der Ausbildung von ca. 1990 oder etwas später. Mache ich mich beim tragen in der Öffentlichkeit dann strafbar?
Vielen Dank schonmal :)
2 Antworten
Nein, machst du nicht.
Zwar ist das Tragen einer Uniform unter bestimmten Voraussetzungen strafbar, aber nur dann, wenn es sich um eine durch Verordnung oder Anordnung eingeführte Uniform handelt. Die 1990er Uniform ist mit Sicherheit nicht mehr offiziell zugelassen, von daher ist es kein Problem diese zu tragen.
Dazu gibt es eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (4 StR 40/11 - vom 15. März 2011)
Einer der Leitsätze des Urteils ist:
"Der Tatbestand des § 132a StGB ist nur erfüllt, wenn es sich bei der jeweiligen Uniform bzw. dem Amtsabzeichen um solche handelt, die auf Grund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen eingeführt sind. Amtsabzeichen werden zudem nur dann von der Strafvorschrift erfasst, wenn sie, ohne Bestandteil der Amtskleidung zu sein, an vorschriftsmäßigen Uniformen angebracht sind und den Träger als Inhaber eines bestimmten Amtes kennzeichnen (BGH NStZ 1992, 490)."
Die Hoheitsabzeichen wäre nur dann strafbar, wenn sie an einer "richtigen" Uniform angebracht würden. Durch das alleinige Tragen wird der TB des § 132a StGB nicht erfüllt.
Deshalb:
Polizeistern mit Landeswappen (Mütze) bzw. Ärmelaufnäher mit dem Landeswappen durchaus geschützt sind.
Nur wenn sie auf der Uniform sind.
Du machst dich eben nicht strafbar
Das Problem liegt vielmehr darin, dass solltest du diese Kleidung tragen und es passiert etwas, gehen die Leute davon aus, dass du ihnen hilfst und passiert dies nicht dann bist du verantwortlich
Die Uniform selbst ist vielleicht nicht mehr "geschützt" (durch Erlass des Innenministeriums, Dienstkleidungsverordnung oder was auch immer) - ich könnte mir aber vorstellen, dass die Hoheitsabzeichen wie Polizeistern mit Landeswappen (Mütze) bzw. Ärmelaufnäher mit dem Landeswappen durchaus geschützt sind. Oder?