Darf ich das aufnehmen?

2 Antworten

Du darfst ausschließlich nur die Straftat aufzeichnen und nicht permanent mitschneiden.


Anonym07599 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 15:26

Ich denke mal, dass kein Strafverfahren gegen mich eröffnet werden würde. Meine Situation ist doch mehr als verständlich; v.a. wenn sowas verbreitet wird.

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HfPol110  03.07.2024, 15:37
@Anonym07599

Gegen dich wird definitiv ein Strafverfahren eingeleitet. Ob du verurteilt wirst, wissen wir nicht.

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Anonym07599 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 16:23
@HfPol110

Wird in dem Umfang wahrscheinlich wegen Geringe der Schuld eingestellt.

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Das aufnehmen eines nicht öffentlich gesprochenen Wortes ist eine Straftat.

Ob diese Straftat verfolgt wird wissen wir nicht. Aber ebenso wenig ob die Aufnahme als Beweismittel zugelassen wird.