Darf ich das?

5 Antworten

Ich schätze, der entsprechende Gesetzestext, den du suchst, ist vorrangig §10 FZV. Einlesen darfst dich aber gerne selbst.

Nur ganz grob zusammengefasst: Fahrten zur Zulassung/Abmeldung oder welche, sie direkt damit im Zusammenhang stehen (zB HU) sind mit ungestempelten Kennzeichen zulässig, die Kennzeichen müssen aber dennoch bereits zu dem Fahrzeug registriert und ordnungsgemäß angebracht sein.

Ich würde mir die Papiere besorgen, das Ding zu Hause in aller Ruhe online zulassen und anschließend mit den endgültigen Kennzeichen und so weiter abholen.

Alternativ wäre ein Kurzzeitkennzeichen möglich.

Eigentlich sollte mit eVB und den alten Kennzeichen auch eine direkte Fahrt zur Zulassungsstelle möglich sein. Nach Hause jedenfalls kannst du damit nicht fahren. Das würde ich an deiner Stelle aber noch mal verifizieren.

Nach Abmeldung darf man nicht mehr fahren.

Wenn du die Dokumente schon hast, könntest du es online zulassen, musst aber dann auf die Post warten und die Zulassung gilt voraussichtlich erst einige Tage nach der Onlinezulassung. Zumindest bei uns im Landkreis ist es so. 3-4 Tage nachdem der Brief mit den Unterlangen hier ist, gilt das Teil erst als Zugelassen.

Zulassung direkt im Amt ist in dem Fall schneller - gilt sofort.

Kurz und knapp, nein .

Nach der Abmeldung darfst du damit im öffentlichen Straßenverkehr nicht fahren.

Rote Kennzeichen sind zum überführen des Motorrades nach Hause

andere geht es nicht

willst du ohne Kennzeichen fahren?


HarryXXX  07.10.2023, 04:44

Ich würde es online zulassen und danach abholen. Gekauft hat er schon, also hat er ja die Papiere oder kann sie zumindest gleich besorgen.

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RainOne101  07.10.2023, 06:56

Du meinst eher Kurzzeitkennzeichen oder? Rote Kennzeichen haben in der Regel nur Händler etc.

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