Darf ich beim ausbildungsstart in den Urlaub, wenn ich den Flug davor gebucht habe?
Hallo liebe Community.
In den Sommerferien am 12. Juli habe ich mir einen hin und Rückflug gebucht für den 4. bis zum 11. Oktober also 1 Woche um meine Familie im Ausland zu besuchen. Das Ding ist ich wusste nicht genau was ich nach den Sommerferien mache, ob eine Ausbildung oder weiterführende Schule. Im Oktober sind ja eigentlich Herbstferien und ich habe mich für eine Ausbildung entschieden. Ich bin zwar spät dran, weil ich davor nicht nach einer Ausbildung gesucht hatte im kaufmännischen Bereich. Die Frage ist ob ich jetzt im Oktober den 7 Tage Urlaub nutzen darf und das Recht dazu habe oder ich in der Zeit arbeiten muss und erstmal gar kein Urlaub nehmen darf. Nachweisen könnte ich den Flug auch dass ich ihn vor der Ausbildung gebucht hatte. Der Ausbildungsstart wäre erst so Mitte September und bis zum Flug sind es dann nur noch 3 Wochen.
Liebe Grüße
1 Antwort
Wenn Du noch gar keinem Job hast, dann sprich das im Vorstellungsgespräch an. Bei einem normalen tickenden Chef sollte das kein Problem sein auch kurz nach dem Start schon in den Urlaub zu dürfen. Falls dann aber gerade Blockunterricht oder irgendeine Fortbildung ist und es wirklich nicht geht, wirst Du Dich vielleicht entscheiden müssen zwischen Familie und Ausbildung.
Ach so, ein Recht auf diesen Urlaub hast Du natürlich nicht. Das ist reiner Goodwill des Arbeitgebers.