Darf ich Abbieg-Blinker an mein Fahrrad Anhänger bauen?
2 Antworten
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
§67a StVZO (StraßenverkehrszulassungsOrdnung) sagt über „lichttechnische Anlagen an Fahrradanhängern“:
(4) Unabhängig von der Breite dürfen Anhänger mit
"1."[..]
2.
Fahrtrichtungsanzeigern, genehmigt nach der Regelung Nr. 50 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Begrenzungsleuchten, Schlussleuchten, Bremsleuchten, Fahrtrichtungsanzeigern und Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild für Fahrzeuge der Klasse L (ABl. L 97 vom 29.3.2014, S. 1) und angebaut nach der Regelung Nr. 74 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klasse L 1 hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen (ABl. L 166 vom 18.6.2013, S. 88), oder
"3." [..]
ausgerüstet werden.
also, ja einen genehmigten Fahrtrichtungsanzeiger darfst Du an Deinen Fahrradanhänger bauen.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Fahrrad
Hi Jannisca,
Laut geänderter StVO dürfen nur mehrspurige Fahrräder oder solche, bei denen eine Aufbau das Handzeichen zum Abbiegen verdeckt, einen Blinker haben. Ein einfacher Fahrradanhänger ist also kein ausreichender Grund für einen Blinker und daher nicht erlaubt.
Viele Grüße
MrDog
Das gilt für Fahrräder (§67 StVZO), nicht aber für Fahrradanhänger (§67a StVZO)