Darf wegen einem Urlaubstag der freie Tag gestrichen werden?
Hallo!
Ich arbeite im Einzelhandel, 5 Tage pro Woche mit einem flexiblen freien Tag. Gerade ist mein Urlaub zuende gegangen und ich habe, da ich im Urlaub für einen Kollegen eingesprungen bin, den Montag als Ersatzurlaubstag dazu bekommen. Jetzt habe ich im Schichtplan gesehen das ich dafür den Rest der Woche durcharbeiten muss, ohne den normalen freien Tag den ich normalerweise bekomme, auf Nachfrage wurde mir gesagt ''du hattest doch Montag frei''
Darf man einen Urlaubstag als freien Tag zählen? Habe ich so nicht einen Tag umsonst gearbeitet? Bzw komme auf zuviele Stunden, weil ein Urlaubstag doch als 8 Std Tag gerechnet wird?
3 Antworten
Das dürfte eigentlich nicht sein. Denn der freie Montag war ja als Ersatz für einen anderen, eigentlich freien Tag, den du aber freundlicherweise wg. des Kollegen gearbeitet hast, gedacht. Wenn man dir den Tag jetzt quasi wieder abzieht ist das nicht gerecht....der Tag wurde nun also doch nicht als frei gewährt! Für zusätzlich gearbeitete Zeit MUSS aber ein Freizeitausgleich erfolgen. Ob du danach Urlaub hast spielt doch keine Rolle. Der steht dir lt. Gesetz ohnehin zu und man darf dich deshalb nicht um den dir zu gewährenden Freizeitausgleich behumsen.....um nicht zu sagen besch**ssen.
Nein, frei ist was andres als Urlaub.
Du hast während des Urlaubs also einen Tag gearbeitet, indem du für den Kollegen eingesprungen bist. Demnach hattest du zunächst einen Urlaubstag weniger. Zum Ausgleich sollte dieser verlorene Urlaubstag ans Ende gehängt werden, sprich auf den Montag - dadurch hätte deine ursprüngliche Zahl an genommenen Urlaubstagen wieder gestimmt.
Nun haben sie dir diesen Ausgleichstag als den freien Tag der Woche berechnet. Das ist nicht korrekt. Entweder sollte die Zahl deiner genommenen Urlaubstage jetzt tatsächlich um diesen einen Tag gekürzt werden, an dem du währenddessen gearbeitet hast oder aber du hast Anspruch auf einen freien Tag in dieser Woche, der noch gewährt werden muss.
Sag ihnen das so klar wie hier beschrieben. Es wäre gesetzeswidrig, dir mehr Urlaubstage abzuziehen, als du tatsächlich hattest.