Darf der Lehrer uns nach den Unterrichtszeiten in die Schule rufen?
Ich mache gerade meine Ausbildung und bin im 1. Jahr. Heute ist eigentlich keine Schule, sondern Praxis. Nun entschied mein Klassenlehrer, der nie zu unserem Unterricht gekommen ist bzw. nur kurz Hallo gesagt hat, das er von 13:30 bis 16:30 Uhr Unterricht machen will. Er möchte nämlich nächste Woche gar nicht zum Unterricht kommen. Ich habe bis 13 Uhr Praktikum, muss also früher raus um den Bus zu kriegen und komme nicht wieder nachhause, da keine Busse zurück fahren. Die Schule schließt eigentlich um 15 Uhr, da ab da die Unterrichtszeit für alle beendet ist. Darf er uns also so spontan und lange zur Schule rufen?
Ausbildung =Lehre im Betrieb // Lehrer = Schule Praktikum ?
was gilt bei dir ?
Ich habe 3 Tage die Woche Schule und 2 Tage Praxis. Heute und morgen ist eigentlich Praxis
1 Antwort
Die Schulzeiten sind festgelegt, genauso wie die Arbeitszeiten. Er darf euch nicht in die Schule bestellen, wie er das lustig findet. Schule gilt in der Ausbildung als Arbeitszeit, hier muss also erstmal drauf geachtet werden, dass die zusätzliche Schulzeit nicht dazu führt, dass eure tägliche Arbeitszeit überschritten wird. Des Weiteren kann er euch nicht einfach außerhalb des Stundenplans und vor allem der Schulöffnungszeiten einbestellen. Das würde ich wirklich mal mit Schülervertretung oder Schulleitung besprechen.
Meine Ausbildung ist 3× die Woche Schule und 2× die Woche Betrieb/Praxis
Praktikum gilt hingegen als Schulzeit - und hier geht es um ein Praktikum, nicht um eine Ausbildung.