Darf eine Tagesmutter eine vorzeitige Kündigung ausschließen?
Hallo Zusammen,
wir würden gerne den Betreuungsvertrag, den wir mit der Tagesmutter unseres Sohnes vereinbart haben, ordentlich kündigen (3 Monate Kündigungsfrist laut Vertrag). Der Grund: wir haben die Möglichkeit unseren Sohn in der Krippe des Kindergartens unterzubringen, in den er nächstes Jahr sowieso gehen soll. Vorteil, als Krippenkind würde er priorisiert, das heißt, wir müssen nicht befürchten, dass er eventuell keinen Platz bekommt. Zudem sind wir mit der Tagesmutter inzwischen sehr unglücklich. Sie macht immer wieder "eigene" Regeln, die mit der vertraglichen Vereinbarung nicht mehr viel gemeinsam hat.
Zum Beispiel steht im Vertrag, dass die Betreuungsstätte jeden Tag ab 7:30 Uhr geöffnet hat und die Kinder bis 8:45 Uhr gebracht werden können. Leider hieß es dann, dass unser Sohn erst ab 8 Uhr kommen kann, denn so lange kein Kind regelmäßig um diese Zeit gebracht wird, möchte sie "jede Sekunde Schlaf ausnutzen". Dann hieß es: bitte bis spätestens 8:30 Uhr bringen. So wurde aus 1 und einer 1/4 Stunde plötzlich nur noch eine halbe Stunde mögliche Bringzeit. Inzwischen hat sie die Regel eingeführt, dass jedes Kind zu einer festgelegten Uhrzeit gebracht werden muss.
Zudem vergreift sie sich oftmals im Ton und gibt den Kindern sehr viel Zucker zu essen, was wir so nicht vereinbart haben. Der inkludierte Nachmittagssnack war mehr als einmal eine Packung Salzbrezeln anstelle eines Obsttellers beispielsweise.
Zusammen kommen also viele kleine Themen, die wir jedoch nicht als Kündigungsgrund angeben möchten, um keinen Streit vom Zaun zu brechen.
Problem: Im Vertrag steht allerdings in einem weiteren Absatz, dass der Vertrag vor dem 3. Geburtstag nicht kündbar ist. Der Vertrag also faktisch nicht gekündigt werden kann, denn wenn unser Sohn 3 Jahre alt wird, endet das Vertragsverhältnis sowieso. Diese Klausel widerspricht meinem Rechtsverständnis nach den gesetzlichen Regelungen im Rahmen eines solchen Vertrages (Dienstleistungsvertrag).
Meine Frage:darf in einem solchen Vertrag eine ordentliche Kündigung (eine fristgerechte Kündigung) ausgeschlossen werden? Also kann sie uns den Wechsel in eine andere Betreuungsstätte untersagen?
Vielen Dank, wer bis hier hin gelesen hat und vielleicht könnt ihr mir mit eurer Erfahrung weiterhelfen, so denn ihr mit einem solchen Fall schonmal in Berührung gekommen seid.
Viele Grüße!
2 Antworten
- Abmahnung schreiben, dass die Tagesmutter ihre vertragliche Pflichten einzuhalten hat.
- bei Nichteinhaltung der abgemahnten Pflichten kannst du fristlos kündigen.
Danke für deine schnelle Antwort! Wie oft muss ich sie abmahnen? Reicht einmal?
Hier sollte ein Anwalt für Vertragsrecht sich des ganzen annehmen
Danke für den Tipp! Das macht wahrscheinlich Sinn, denn wir möchten nicht, das irgendwas schief geht und wir plötzlich 3 Monate ohne Betreuung dastehen.