Muss ich der Tagesmutter essensgeld bei Krankheit oder Urlaub zahlen?
Hallo,
wir haben folgendes Problem,
die Tagesmutter meines Sohnes war eine Woche krank und eine Woche hat sie Urlaub gemacht, trotzdem möchte sie den vollen Satz des Essensgeldes haben. Für mich etwas unverständlich, da sie mein Kind ja 2 Wochen nicht betreut hat/ betreuen konnte. Ist das rechtens?
6 Antworten
Wenn sie krank ist und dann Urlaub hat dann braucht sie auch kein Essensgeld für dein Kind, das ist völlig sinnfrei was sich die Tagesmutter da aus dem Finger saugt, das gab es bei unserer Tagesmutter auch nicht, wenn dann gab es nur das Geld wenn die Kids dann auch bei ihr waren.
Ja so sehe ich das auch. Wenn sie im Sommer 3 Wochen Urlaub ist, wäre der volle Betrag ja auch nicht gerechtfertigt.
Keine Ahnung wir es bei Tagesmüttern rechtlich aussieht, aber in Kitas ist das ganz normal. Auch während den offiziellen schließungstagen müssen wir essensgeld zahlen.
Meine Tochter geht seid dem 01.08 zur Tagesmutter und ist seitdem nur krank und wahr vielleicht insgesamt eine Woche da für 2 Stunden wegen Eingewöhnung trotzdem hat sie Anfang des Monats ihre 70€ gekriegt und sie meint es ist auch richtig so da sie ja trotzdem ihr Geld will wenn das Kind mal krank ist nur mein Kind hat kein einziges mal essen gekriegt diesen Monat ich will das Geld wieder haben .
Schwierig - einerseits sind ja keine Kosten für Essen angefallen, andererseits ist nicht bekannt, obsolche Ausfallzeiten gewissermaßen einkalkuliert sind.
Wenn sie geplant in Urlaub geht, kann sie für die Zeit einplanen kein Essen bereit zu stellen.
Du hast mich falsch verstanden:
Wenn - ob das hier so war, keine Ahnung - ich kalkuliere, dass ein Essen beispielsweise 2 € am Tag an Kosten verursacht, wären das ungefähr 460 € im Jahr. Jetzt kann ich aber aus Einfachheitsgründen einrechnen, dass sechs Wochen wegen Krankheit und Urlaub die Betreuung ausfällt, also 30 Tage oder 60 € und für das jahr mit 400 € Essensgeld kalkulieren, dann wäre das gewissermaßen einkalkuliert.
Aufs Jahr genommen, zahlen wir 720€ essensgeld. Sie möchte ja jeden Monat 60€ haben, auch wenn sie im Sommer 3 Wochen Urlaub macht
Ändert aber nichts an der Frage, wie das kalkuliert ist (s.o.).
Nein. Nicht geben.
Natürlich nicht, Essensgeld ist Zweckgebunden, nicht für ihre freie Verfügung. Wenn der Zweck also wegfällt, gibt es keinen Grund für das Geld.
Ich verstehe auch nicht warum die anderen Eltern es so hinnehmen, zwei Wochen bezahlen obwohl die Kinder nicht bei ihr waren, keiner sagt was.
Von Kitas bei uns kenne ich die essensbestellung per App, da wird auch nur bezahlt, wenn das Kind anwesend ist und essen bestellt ist.