Darf eine Hort Erzieherin in Grundschule ein Tadel aussprechen

12 Antworten

Selbstverständlich darf eine Aufsichtsperson einen Tadel aussprechen! Was soll sie denn pädagogisch sonst machen, wnn sich ein Kind massiv daneben benimmt?

Erziehe bitte lieber deinen Goldjungen etwas besser!

Meine Mädels haben schon in der Grundschule begriffen, dass ich mir BEIDE Versionen anhöre und dass sie, wenn die Ursache bei ihnen lag, von mir ebenfalls das Wort zum Sonntag bekommen haben!

Hat ihnen nicht geschadet, im gegenteil: Die Kopfnoten zum sozialen verhalten sind durchweg hervorragend, beiode werden immer lobend erwähnt, beide engagieren sich jetzt in der Mittelstufe auch sehr für die Mittelschüler...Klassensprecher bzw Mitglied der SMV.

Und ich bekomme immer wieder Lob zu hören, wie angenehm und gut erzogen die beiden doch wären...ob im Scgulpraktikum, im Ferienjob oder auch einfach so, wenn wir wohin gehen.

Das swind übrigens ganz normale Teenies, aber sie wissen genau, WIE man sich zu benehmen hat!

Ich denke, wenn der Tadel zeitnah zum Fehlverhalten erteilt wird, ist das sinnbringend. Jeder kann Fehlverhalten zeitnah tadeln, selbst Buerger, die als aussenstehend bezeichnet werden. Nur strafen kann man nur als Berechtibter.

Klar darf sie dass, sie hat die Aufsichtspflicht und ist damit voll verantwortlich für das Wohl der ihr anvertrauten Kinder. Wenn sich dein Sprössling so rüpelhaft benimmt, dass er sich und andere gefährdet, bzw. ein extrem respektloses Verhalten an den Tag legt, ist es ihre Aufgabe Erziehungsmaßnahmen zu ergreifen. Sie hat da die gleichen Maßnahmemöglichkeiten wie jeder Lehrer, der an der Schule unterrichtet!

Wenn dein Kind sich daneben benimmt, sollte es unerheblich sein, ob die Person, die ihn zurechtweist, an der Schule eine Funktion hat.

Selbstverständlich darf eine Erzieherin wie jeder Angestellter der Schule, selbst die Kantinenbedienung oder Hausmeister, unangebrachtes Verhalten unterbinden und tadeln.