Aufsichtspflicht Verletzung Schule ?
Hallo ich habe eine Frage bezüglich der Aufsichtspflicht.
Ich bin momentan Praktikantin an einer Grundschule als Erzieherin. Ich muss Nachmittags die Aufsicht der Kinder draußen übernehmen und habe keinen Überblick auch aufgrund des großen Außengeländes. Mir wird keine Liste der Kinder mitgegeben, sodass ich weiß welches Kind aus welchem der 3 Gebäude draußen ist und ich kenne nicht alle Namen.
Meine Frage ist: Wie viele Kinder darf ich als Praktikantin beaufsichtigen?
6 Antworten
Soweit ich weiß, ist eine Praktikantin nicht da um Verantwortung in solchen Maßstäben zu übernehmen, sondern um in diesen Beruf ein Einblick zu bekommen. Außerdem dient ein Praktikum dazu, sich selbst zu finden ob es etwas für einen ist.
Der Arbeitgeber selbst kann durch ein Praktikum entscheiden, ob du dich eignest oder eben nicht für den Beruf.
Bei meinem FSJ an einer Grundschule mussten die Kinder mit ihren Namenschildern kennzeichnen, wo sie sich befinden.
Aufsichtspflicht bedeutet auch nicht, dass du immer ein Auge auf jedes Kind hast, es bedeutet, dass du weißt, wo sie sich befinden. Mach einen Rundgang oder sag den Kindern, dass sie sich nur an gewissen Stellen aufhalten dürfen und nicht einfach weg gehen. Du kannst auch einen "Treffpunkt" ausmachen, bei dem sich dann alle treffen und wo du bleibst, sodass die Kinder wissen, wo du bist.
LG
Es wird dir nichts bringen, wenn ich dir jetzt sagen, ob du 30 oder 50 Kinder beaufsichtigen darfst. Deswegen laufen da ja nicht weniger Kinder rum, die beaufsichtigt werden müssen.. Wenn du dich überfordert fühlst, solltest du das dem Verantwortlichen mitteilen.
Ruf am Anfang alle zusammen, zähl durch und pass gut auf.
Das Problem ist dass die Kinder auch zu verschiedenen Zeiten verschiedene Kurse haben.. sodass immer Kinder rein gehen und wieder neue raus kommen..
Wie alt sind die Kinder?