Darf eine Freundin (15) zu mir ziehen (Stress Zuhause)?
Eine sehr gute Freundin von mir, welche ich auch schon Relativ lange kenne, hat immer und immer wieder Stress mit ihrer Mutter Zuhause. Ihre Mutter macht sie Komplett fertig und ich weiß auch nicht mehr was ich dagegen sagen kann, beide fangen immer an aus ner Mücke das Ende der Welt zu machen. In eine WG möchte sie nicht, und zu ihrem Vater ziehen geht auchnicht, da dieser Alkoholiker ist, und sie sich nicht mit ihm versteht. Ich selber bin 19 Jahre Alt, habe Ausbildung und bin damit Nächstes Jahr fertig. darum wollte ich wissen ob das möglich ist, oder welche Umstände dafür erfüllt werden müssten, oder ob soetwas überhaupt nicht möglich währe. vielen Dank!
8 Antworten
Deine Freundin kann nur mit dem Einverständnis der Mutter zu dir ziehen!
Die Mutter muss zustimmen.
Die Mutter hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht über ihre Tochter.
Wenn sie (15) zu dir ziehen würde, hättest du sehr bald das gleiche Problem. das jetzt die Mutter hat.
Die Mutter wird schon deswegen nicht zustimmen, weil sie dann ja für ihre Tochter Barunterhalt leisten müsste. Oder willst du sie kostenlos bei dir wohnen lassen?
Ich glaube, du solltest dich mal mit der Mutter darüber unterhalten - Du wirst staunen, was die andere Seite zu sagen hat...Wenn es wirklich so schlimm ist, dann soll sich Rat beim Jugendamt holen, denn die haben Familienhelfer, die sich um solche Familien kümmern und dann sieht man weiter. Mit 15 ist man noch ein Kind und mehr als grün hinter den Ohren und mit 19 ist man auch noch nicht reif genug um für eine 15-jährige zu sorgen. lg
Da hätte auch das Jugendamt ein Wort mit zu reden, könnte ich mir vorstellen, außerdem muß erst mal die M utter einverstanden sein!
Hallo,
also, das ist eine sehr schwierige Situation.
Da du 19 bist und sie erst 15 ist geht das nur mit Zustimmung der Mutter.
Der alkoholkranke Vater ist nicht mal im Ansatz eine Option.
Anders lauft ihr Gefahr, dass euch einer anzeigt und du dann auch noch Stress bekommst wegen "Entführung", "Nötigung", "Freiheitsberaubung", "sexueller Missbrauch von Minderjährigen" (falls ihr was miteinander habt), je nachdem, wie viel euch jemand dann will. Das ist dünnes Eis.
Ihr könnt versuchen mit der Mutter zu reden und ihr Einverständnis zu erhalten, so sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre Tochter hat.
Ansonsten könnt ihr eigentlich nur das Jugendamt verständigen und um Hilfe bitten.
Wenn deine Freundin von sich aus aufs Jugendamt geht und dort um Familienhilfe bittet, dann habt ihr, je nach Sachbearbeiter, eine geringe Chance.
Jedoch müsste auch deine Freundin an sich arbeiten, wenn sie aus jeder Mücke einen Elefanten macht.
Du kannst auch mal bei der Nummer gegen Kummer anrufen, dort erhältst du normalerweise kompetente Beratung.
https://www.nummergegenkummer.de/cms/website.php
Alles Gute euch,
LG Mata
Entführung, Nötigung, Freiheitsberaubung, Sexueller Missbrauch Minderjähriger...
Was ein Blödsinn...Freiheitsberaubung: Sie will zu ihm, ich denke kaum, dass er sie gegen ihren Willen fest hält.
Entführung: Wo wird hier irgendwer entführt? Selbes wie bei Freiheitsberaubung: Sie will.
Nötigung: "Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Wo bitte siehst fu hier GEWALT???
Sexueller Missbrauch von Minderjährigen: Völliger Blödsinn. Sie ist sexuell Selbstbestimmt und kann schlafencmit wem sie will!
ich würde sie kostenlos bei mir wohnen lassen... ich kann nurnicht mit ansehen wie dieses Mädchen zu Grunde geht^^
nur ihre Mutter hat meiner Meinung nach Psychische Probleme. Sie setzt sie unter druck und macht schon Terror wenn sie ihr mal nicht guten morgen sagt, oder was auch immer...