darf eine Artzhelferin mich mit Ihrer Privatnummer anrufen, wenn es um ein Verordnungsschein vom Arzt geht?. .?. Und der Arzt davon nichts mitbekommt?. . .?
Darf eine Arzthelferin einen Patienten mit Ihrer Privatnummer anrufen, wenn es um einen Verordnungsschein geht, den die Arzthelferin ohne wissen vom Arzt nicht ausdrucken möchte.? . So , dass der Arzt nichts mitbekommt. Ich habe meine Privatnummer nur für den Arzt hinterlegt, aber nicht für die Arzthelferin, dass sie mich Privat anruft und sagt, dasss ich keinen Verordnungsschein bekomme.
2 Antworten
Als Arzthelferin mit 33 Jahren Berufserfahrung kann ich dir sagen, dass im Praxisalltag manchmal gar keine Zeit bleibt, um die Patienten anzurufen.
Es ist ja auch nicht Aufgabe des Arztes, dich anzurufen, wenn es um schriftliche Dinge geht, für die die Arzthelferin zuständig ist.
Es ist sehr nett, dass du von ihr informiert wirst, vielleicht hat es in der Arztpraxis zeitlich nicht mehr geklappt, oder sie hat es vergessen dir mitzuteilen, ruft dich von zu Hause an.
Sie unterliegt genauso wie der Arzt der Schweigepflicht, und wird deine Nummer nicht missbrauchen.
Im Gegenteil, sie nimmt ihren Beruf sehr ernst, und hat dir deine Info mitgeteilt, von welcher Telefonnummer aus, ist nicht relevant. Sie ist vom Arzt angewiesen, sich um dererlei Dinge für die Patienten zu kümmern.
Alles Gute für dich.
Mit welcher Nummer dich dein Arzt kontaktiert, ist nicht geregelt. Natürlich kann er Kommunikation auch an eine Helferin delegieren. Die Mitteilung, dass du keinen Verordnungsschein bekommst, ist durchaus auch von einer Helferin verständlich.
Die Arzthelferin will und darf keine Verordnungsscheine ohne Wissen des Arztes ausdrucken. Er ist doch ihr Chef!
Wenn ich es richtig verstehe, geht es also nur darum, welche Telefonnummer beim Anruf angezeigt wird? Wenn das Praxistelefon blockiert oder defekt ist, ist ein Anruf von einem privaten Gerät ein Entgegenkommen, damit du nicht zu lange warten musst. Wieso ist das ein Problem für dich?
In der Privatwohnung der Arzthelferin kann nicht jeder mithören. In der Praxis halten sich dagegen viel mehr Menschen auf und auch dort könnten Menschen mithören. Wieso gehst du nicht davon aus, dass die Helferin sich darum bemühte, das nicht öffentlich zu machen?
Sie hat kein Handy genutzt, sondern vom Festnetz angerufen? Und die Nummer steht auch im Telefonbuch?
Du wusstest nicht, wer die Anruferin war? Hat sie sich denn nicht am Telefon gemeldet und erklärt, dass sie Helferin in der Praxis ist?
Der Arzt hat mich nicht kontaktiert . Nur die Arzthelferin mit Ihrer Privatnummer. Ich habe meine Telefonnummer nur für die Praxis hinterlassen nicht an die Sprechstundenhilfe privat.
Jetzt habe ich den Verordnungsschein vom Arzt bekommen. Nur die Sprechstundenhilfe hat das ohne wissen des Arztes gesagt, dass ich kein Verordnungschein bekomme. Sie hat von Ihrem Zuhause angerufen, Da kann ja jeder mithören. Schweigepflicht verletzt..