Gehören kleine Hunde (z.b. Chihuahuas) noch zu Kleintieren?

15 Antworten

Hm laut Gesetz gehören Hunde nicht zu Kleintieren egal wie klein sie sind. Warum fragst du deinen Vermieter nicht einfach?? Und wenn du dir einfach so einen anschaffst, wird er über kurz oder lang eh Wind davon bekommen. 


maddie1 
Beitragsersteller
 14.07.2016, 12:40

Ich hatte nicht vor, mir überhaupt einen Hund anzuschaffen :D ich wollte das einfach mal wissen, weil man immer was anderes hört. Ich habe 2 Kaninchen, die wie Hunde sind. :D

Ich hab immer was anderes gehört & würde mich wirklich interessieren, ob das so ist, oder nicht? 

sowas wird unterschiedlich bewertet. Wer vor so einem Problem steht, sollte das mit dem Vermieter besprechen.

es gibt Gerichte die darüber entschieden haben, dass Hunde (Yorkshire-Terrier) durchaus zu Kleintieren zählen können. 

http://www.immonet.de/umzug/umzugstipps-tierbesitzer-kleine-hunde.html

Allerdings sind beim Yorkshire-Terrier auch enorme Größenunterschiede üblich. Die meisten sind ausgewachsen viel größer als ein Meerschwein!

Deshalb sollte man nicht ohne Einverständnis des Vermieter handeln!

Auch große Hunde sind "Kleintiere" - im Gegensatz dazu steht "Nutztiere".

Oft werden Hasen, Hamster, Fische, Vögel, Reptilien etc. als "Kleintiere" bezeichnet - mit Bezug auf einen Mietvertrag.

Hunde und Katzen werden in Mietverträgen als genehmungspflichtig deklariert. Dabei spielt es für die meisten Vermieter keine Rolle, ob großer oder kleiner Hund.


Bitterkraut  14.07.2016, 12:43

Kleintiere stehen im Gegensatz zu Nutztieren? Woher hast du das denn?

Im Mietrecht zählen Hunde nicht zu den Keintieren.

dasadi  14.07.2016, 12:45
@Bitterkraut

Hunde zählen tatsächlich zu den Kleintieren. Deswegen hat ein Tierarzt entweder eine Kleintierpraxis oder ist Veterinär, also Tierarzt für Nutzvieh. Im Mietrecht zählen Hunde und Katzen dagegen nicht als Kleintiere.

Samika68  14.07.2016, 12:51
@Bitterkraut

Das ist doch bekannt... Selbst in Tierarztpraxen wird unterschieden, ob lediglich Kleintiere oder auch Nutztiere behandelt werden - weil darin ein Unterschied besteht.

Ich schrieb ja, dass bezgl. eines Mietvertrags eher Hamster, Fische etc. als Kleintiere bezeichnet werden und zu der Haltung von Hunden und/oder Katzen unterschieden wird.

Bitterkraut  14.07.2016, 13:16
@dasadi

Alle Tierärzte sind Veterinäre. Veterinär heißt nix anderes als Tierarzt.  Halt dich einfach raus bei so wenig Ahnung ;)

Bitterkraut  14.07.2016, 13:28
@Samika68

Tierärzte unterscheiden zwischen Klein- und Großtieren, nicht zwischen Klein- und Nutztieren.

Was wären denn dann Schlachtkaninchen oder Hobbypferde? oder Wachteln?

dasadi  14.07.2016, 17:39
@Bitterkraut

Ich denke, wir meinen alle das gleiche. Großtiere sind ja in der Regel Nutzvieh. Und ich denke, das weißt Du auch. Du brauchst nicht unfreundlich zu werden, nur weil einige Deine leicht unglücklich ausgedrückte Antwort kritisieren.

dasadi  14.07.2016, 17:45
@Bitterkraut

Nur, dass sich kein Tierarzt für Kleintiere Veterinär nennt. Diese Bezeichnung gibt es im allgemeinen nur bei Tierärzten für Großtiere/Nutzvieh.

Bitterkraut  15.07.2016, 10:23
@dasadi

Komisch meine "Kleintierärztin" hat ein Dr. vet. im  Namen, also nennt sie sich so. Ehrlich, daß Tierärzte, die Kleintierpraxen haben, keine Vetrinäre sind, oder sich nicht so nennen, ist Quatsch. Verteriär ist die aus dem lateinischen abgeleitete Bezeichnung für Tierarzt und sonst nix.

Genesis82  14.07.2016, 12:44

Nutztiere sind nicht der Gegensatz von Kleintieren. Du kannst unterscheiden zwischen Haus- und Nutztieren oder zwischen Groß- und Kleintier. Wobei du da recht hast: Im Veterinärwesen werden Hunde als Kleintiere bezeichnet, im Mietvertragswesen nicht.

Hunde gehören nicht zu den Kleintieren, auch wenn sie kleiner und leichter sind als Meerschweinchen.

Bei einem Mietverhältnis geht es darum, ob von einem Haustier eine Störung der anderen Mieter ausgehen kann und damit der Hausfrieden gestört wird.

Meerschweinchen ua Heimtiere verlassen in der Regel die Wohnung nicht und stören auch nicht durch Lautäußerungen.

Ein Hund, und sei es auch ein 1,5 kg Chihuahua, verläßt aber die Wohnung zum Gassigehen und könnte dabei das Treppenhaus verschmutzen und andere Mieter stören oder sogar beißen. (Ich hoffe jedenfalls, daß der Hund regelmäßig raus kommen wird und nicht aufs Katzenklo dressiert wird).

Auch ein so kleiner Hund hat eine erstaunliche Stimme, die durch Wände dringt und zu einer erheblichen Störung der Mitmieter führen kann.

Wenn du also Ärger vermeiden willst, holst du die Erlaubnis des Vermieters ein, bzw. hälst dich an ein Verbot. Heimliche Alleingänge können fürchterlich schief gehen. Vor allem ein Tier könnte darunter leiden.

Hi,

allgemein zählen Hund und Katze zu Kleintieren, nicht aber im Mietrecht.

"Käfigtiere" wie Kaninchen, Meerschweinchen, Vögel etc. gehören im Mietrecht da zu Kleintieren und muss man generell nicht dem Vermieter melden; die darf man sich ohne Erlaubnis des Vermieters anschaffen!

Tiere die "frei in der Wohnung" rumlaufen, wie Hund (egal wie groß) und Katze braucht man das Einverständis des Vermieters.
Wobei die bei Verbot eine Begründung brauchen warum sie die derartige Tiere verbieten und dürfen die Haltung nicht genell ausschließen...

Was meinst Du mit anmelden? Bei der Stadt für Steuern oder wie? Das gilt nur für Hunde...

Gruß

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ... durch jahrelange Haltung und Beratung