Darf ein Polizeibeamter als Privatperson sich als Polizist ausgeben ohne Dienstmarke?

8 Antworten

Von Experte Answer1234567 bestätigt

Ein Polizist, der privat unterwegs ist, MUSS sich in einigen wenigen Fällen in den Dienst versetzen, ansonsten DARF er sich jederzeit in den Dienst versetzen.

Und wenn ja, darf es von einem den Ausweis verlangen? 

Sobald er sich in den Dienst versetzt hat, ist er "ganz normal Polizist", als würde er in Uniform vor dir stehen. Gibt es also eine Situation, in der die Polizei von dir deine Personalien aufnehmen darf, darf das auch der Kollege, der sich soeben selber in den Dienst versetzt hat.

dann nehme ich an das man auch seine Dienstnummer haben darf?

Das könnte schwierig werden, weil es keine Dienstnummer in Deutschland gibt (es gibt eine sogenannte Personalnummer, aber die geht niemanden was an, die ist rein für das Landesamt für Finanzen etc. zur Berechnung der Besoldung etc.).

Was du natürlich darfst, ist seinen Namen und seine Dienststelle zu erfahren. Versetzt sich ein Polizist selber in den Dienst, muss er sich sowieso ausweisen - in der Regel durch Vorzeigen seines Dienstausweises. Kann er das nicht, so muss er sich auf irgend eine andere Art und Weise verifizieren. Am einfachsten ist das, wenn die 110 angerufen wird und der "Private-Polizist" dem Kollegen am Notruf seine Internas der Dienststelle erzählt (bzw. wenn er es weiß das jeden Monat wechselnde Passwort nennt) und der Kollege vom Notruf kann dann die Polizeivollzugsbeamteneigenschaft bestätigen.

Und lieber nimmt man erst seine Dienstnummer auf bevor er das Ausweis in die Hände kriegt?

Dienstnummer siehe oben. Aber auf jeden Fall solltest du dir als erstes sicher sein, dass dein Gegenüber ein echter Polizist ist, bevor er irgendwelche Maßnahmen durchzieht...

Oder man schalte im optimal Fall eine Kamera ein zur Beweislage über das Geschehnen?

Das könnte unter Umständen eine Straftat sein - bislang sind sich die Gerichte uneinig:

§ 201 StGB
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1.das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter

Ein Polizeibeamter ist ein Polizeibeamter ob gerade im Dienst oder im Dienstfrei "Als Polizist ausgeben" kann er sich nicht, er ist einer. Die Strafprozessordnung gibt dem Beamten den Strafverfolgungszwang vor, d.h. gewinnt er Kenntnis von einer Straftat oder schöpft einen Verdacht muss er einschreiten, er versetzt sich dazu selbst in den Dienst! Nur bei Ordnungswidrigkeiten kann der Beamte seine Freizeit fortsetzen, er kann muss aber nicht tätig werden.

Eine Dienstmarke hat nicht jeder Polizeibeamter, diese eher unauffällige Marke führt meist nur die Kripo.

Der professionelle Polizeibeamte wird sich mindestens mit dem Dienstausweis, Dienststelle und seinem Namen bei Dir vorstellen und dann sind alle polizeilichen Maßnahmen möglich, z.b. das Feststellen der Identität durch Deinen Ausweis!

Dienstnummern haben auch nicht alle Polizisten, das ist je nach Bundesland verschieden.

Du hast kein Recht Deine Kooperation von der Nennung der Dienstnummer oder des Namens abhängig zu machen. Die Pflicht sich vorzustellen oder seinen Dienstausweis vorzuzeigen gilt nur, solange es den Zweck der Maßnahme nicht gefährdet. Wenn Du die Frage stellst nur um die Maßnahme zu stören, wirst Du da schlechte Karten haben. Das wäre der Fall, wenn Du offenkundig schon zugehört hast als der Beamte eintraf und sich gegenüber der Personengruppe vorstellte, dann muss er es nicht gegenüber jedem einzelnen wiederholen. Auch wenn Dir der Beamte persönlich bereits bekannt ist, weil er Dich schon 3x festnahm, ist die Frage als Maßnahmestörung zu sehen. Du solltest daher erstmal Deinen Ausweis herausgeben und wenn Du den Namen nicht verstanden hast oder den Dienstausweis nicht gesehen hast, dann danach fragen!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ein Polizeibeamter ist jederzeit Polizeibeamter. Und wenn der Sachverhalt es verlangt, kann er sich in Dienst versetzen und Diensthandlungen vornehmen. Insofern: Wenn es einen dienstlichen Grund gibt, deine Identität festzustellen, darf er das. In der Regel wird er aber unaufgefordert seine Dienstmarke oder seinen Dienstausweise vorzeigen.

Und nein, du kannst keine Dienstnummer verlangen - die gibt es in Deutschland schlichtweg nicht. Aber ein echter Polizeibeamter in Zivil wird dir auf Nachfrage zumindest seinen Namen und seine Dienststelle nennen, wenn er sich nicht ausweisen kann. Mit den Informationen kannst du dann auf der zuständigen Polizeiwache anrufen und nachfragen, ob das alles seine Richtigkeit hat.

Kaum vorstellbar, dass ein Polizist privat und in Zivil ohne Dienstausweis tätig würde.

Das mit der Dienstnummer ist so eine urbane Legende. Polizisten haben Namen und Dienststellen. Alle "Nummern" dienen nicht der Identifizierung.


PolluxPM  01.09.2024, 10:45

Außer in Berlin.... da hamse Nummern

Still  01.09.2024, 10:56
@PolluxPM

Auch da wäre es höflich, nach dem Namen zu fragen und diesen zu nennen. Steht ja schließlich auch später in der Anzeige ; - ) (und keine Nummer!)

PolluxPM  01.09.2024, 12:40
@Still

Nun, das Land Berlin hat den Beamten Nummern an die Brust geheftet und geregelt wie die Beamten sich vorzustellen haben. Wenn der Beamte seinen Namen, aus Selbstschutz nicht nennen will, dann ist das so. Das kann in seltenen Fällen vorkommen, wenn z.b. bei organisierter Kriminalität ein persönlicher Angriff auf den Beamten nicht auszuschließen ist.

In der Regel wird die Nennung des Namens kein Problem sein, aber wenn gewünscht spricht man denjenigen halt mit Herr 891217 an,

Still  01.09.2024, 12:48
@PolluxPM
Selbstschutz nicht nennen will, 

SEK-Beamter nach Zugriff in OK: ja logisch

Schutzmann x schreibt hinterher eine Anzeige, in der sein Name stehen muss. Insofern ist das Verschweigen zum Selbstschutz Schwachsinn.

Ja, er darf das machen, wenn es die Situation verlangt. Es muss eine Dienstaufgabe vorliegen, er hat dich etwa beim Autoknacken erwischt.


CanKannimmer 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 17:52

Und was ist wenn ich aber der Jennifer bin der juristisch und rechtlich vorgeht aufgrund der Situation und diesen Beamten gegebenenfalls als Zeugen haben möchte oder gegen ihn vorgehen möchte, nicht weil ich Täter bin sondern das Opfer, darf er dann auch da von mir den Ausweis verlangen? Vielleicht will er sich schützen und dann Partei weil er nicht auf meiner Seite ist, obwohl offensichtlich ist das ich das geschädigte Opfer bin.

LauwarmerKaffee  15.08.2024, 17:54
@CanKannimmer

Das habe ich leider gar nicht verstanden. Du kannst aber zu jeder Zeit die Polizei rufen, die nehmen dann von allen Beteiligten die Personalien auf

LauwarmerKaffee  15.08.2024, 17:59
@CanKannimmer

Er will deinen Ausweis sehen, weil er Polizist ist und eben heutzutage auch viel passiert. Er will und muss sich schützen

CanKannimmer 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 20:18
@LauwarmerKaffee

Ich weiß das viel passiert und das der Polizist sich schützen will, genauso will ich aber mich auch schützen😅

PolluxPM  01.09.2024, 10:55
@CanKannimmer

Du darfst ja heute sein wer und wieviele Du magst?

Ob Du Täter Opfer oder Zeuge bist, Deine Identität muss geklärt werden, d.h. Ausweis musst du zeigen.

Kein Polizist muss auf irgendeiner Seite sein, er ist zunächst neutral. Wenn Du Dich ungerecht behandelt fühlst oder meinst gegen den Beamten vorgehen zu wollen, solltest Du das nicht tun indem Du unkooperativ bist. Notiere Dir Datum, Zeit und Ort der Kontrolle und den Namen des Beamten, dann wende Dich mit Deinem Anliegen an die Dienststelle!

Auch Videoaufnahmen der Amtshandlung sind dir nicht gestatte!