Darf ein Pfänder auch in die Hosentasche gucken oder in Schubladen?

5 Antworten

Natürlich er kann auch auf der Straße eine Taschenpfändung durchführen.....

"Der Gerichtsvollzieher darf Bargeld mitnehmen und pfänden. Er darf hierfür sogar einen Blick in die Geldbörse werfen (Taschenpfändung). Allerdings darf er nicht alles wegnehmen. Dem Schuldner muss genug Geld bleiben, um weiterhin seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können."

Quelle:

https://www.privatinsolvenz.net/gerichtsvollzieher/#:~:text=Gerichtsvollzieher%3A%20Was%20darf%20er%20und,Zugang%20zu%20dessen%20Wohnung%20hat.&text=Der%20Gerichtsvollzieher%20darf%20Bargeld%20mitnehmen%20und%20pf%C3%A4nden.

Er darf auch alle Körperöffnungen untersuchen und Goldzähne ziehen

Ja das darf ein Gerichtsvollzieher tun.

nennt sich auch Taschenpfändung.

Schublade ja, Hosentasche nicht.


Kometenstaub  30.07.2020, 18:50

Doch. Nennt man Taschenpfändung.

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