Darf ein Grab einfach so weggemacht werden?
Hey,
2009 ist mein Bruder im September bei der Geburt verstorben und wurde beerdigt. Heute wollte meine Mutter ihn besuchen und das Grab war weg.
Durfte das weggemacht werden? Uns wurde nichts davon gesagt.
Danke schonmal für Antworten
Lg
10 Antworten
Das ist in den Friedhofssatzungen der jeweiligen Kommunen geregelt.
In der Regel zahlt man eine Grabstelle für einen bestimmten Zeitraum (oftmals 20 Jahre) im voraus. Man muss dann, wenn die Grabstelle belegt wird, also dort jemand beerdigt wird den Vertrag wieder auf 20 Jahre "auffüllen".
Wenn die Zeit abläuft wird man in der Regel informiert und gefragt, ob man die Grabstelle weiter behalten möchte, oder sie neu vergeben werden darf.
Deine Mutter weiß ja eigentlich für wie viele Jahre Liegezeit sie bezahlt hat.
Kurz davor bekommt man auch nochmal eine Benachrichtigung darüber, dass das Grab ausläuft.
Nennt man "anheimgefallen" und ja, das darf gemacht werden wenn keiner die Friedhofsgebühren bezahlt hat.
Man sollte vorher verständigt werden.
Ein Liegeplatz für ein Grab hat nur eine bestimmte Laufzeit. Dieser Vertrag muss proaktiv verlängert werden, sonst wird das Grab aufgelöst. Hier ist also fraglich für wie lange der Vertrag gegolten hat. In der Regel steht auch direkt vom im Erstvertrag drinnen, dass proaktiv verlängert werden muss - die Friedhofsverwaltung läuft da nicht hinterher.