Darf ein Busfahrer während der Fahrt einen Abstecher machen?

10 Antworten

Allerdings muss ich noch erwähnen, dass der Döner von dem Wechselgeld bezahlt wurde. Also das Geld von dem Behälter, wo ein Busfahrer immer das Geld für ein Fahrticket rein macht.
Ist das streng genommen nicht Diebstahl?

Das ist kein überhaupt kein Problem,. und erst Recht kein Diebstahl: In dem Wechsler befindet sich außer den Fahrgeldeinnahmen ja immer auch ein "Grundstock" an Wechselgeld - man muss ja auch dem allerersten Fahrgast Geld zurückgeben können, wenn der nicht passen zahlen kann. Und bei allen Firmen, bei denen ich bisher gearbeitet habe, war dieses "Grund-Wechselgeld" meine Sache, kam also aus meiner eigenen Tasche, davon kann ich mir also auch ein Döner kaufen, wenn ich will. (Ich habe immer so etwa 50 Euro an "privatem Geld" im Wechsler - genau halte ich das aber gar nicht nach ...)

Und selbst, wenn dem nicht so wäre: Der/die Fahrer/in muss irgendwann "abrechnen", also die Fahrgeldeinnahmen von ein paar Tagen bei seiner/ihrer Firma abgeben - und dafür gibt es einen Ausdruck, auf dem genau drauf steht, wieviel er/sie abzugeben hat. Und wenn dafür nicht genug Geld in der Kasse sein sollte, muss der Rest sowieso "aus eigener Tasche" dazu gelegt werden.

Grundsätzlich ist gegen "so eine Aktion" auch nichts zu sagen - solange darunter weder die Pünktlichkeit noch (vor allem!) die Sicherheit leidet: Ich hole mir auch schon mal einen Kaffee, den ich dann während der Fahrt trinke (schluckweise, wenn ich z. B. an der Ampel stehe) - aber ein Döner während der Fahrt zu essen, das fände ich denn doch schon ziemlich kritisch ....

Wobei ich nach Deinem Bericht eher vermute, dass er es sich einpacken lässt, für die nächste Pause, das ist natürlich kein Problem für die Sicherheit - und die Pünktlichkeit ist auch unkritisch, wenn es für die Fahrgäste OK ist und nicht z. B. irgendwelche Anschlüsse erreicht werden müssen.


SpurAbgrund8388 
Beitragsersteller
 28.09.2018, 23:10

Danke für die Antwort. :) Ja der Döner hat er sich einpacken lassen.
Ich finde so etwas, wie bereits in der Frage geschrieben, sympathisch von dem Busfahrer. 😀

claushilbig  28.09.2018, 23:15
@SpurAbgrund8388

... und wie gesagt, m. E. auch kein Problem - wenn er sowieso Standzeit an der Haltestelle hat, bzw. sich dadurch keine Verspätung einhandelt.

Ein gewisses Risiko hat die Sache allerdings: Ich an seiner Stelle würde den Schlüssel abziehen und die Kasse nicht im Bus lassen ;-)

Erst einmal die rechtlich-trockene Seite:

Darf ein Busfahrer während der Fahr einen Abstecher machen?

Nur wenn es betrieblich bedingt ist, z.B. durch kurzfristige Umleitungen. Ansonsten verliert der Fahrer seinen Versicherungsschutz. Außerdem sind immer mehr Busse (zumindest bei uns) GPS-überwacht, da fallen außergewöhnliche Fahrzeugbewegungen sofort auf.

Ist das streng genommen nicht Diebstahl?

Der Griff in die Kasse ist im Prinzip Diebstahl. Der Fahrer könnte es umgehen, indem er einen Zettel in die Kasse legt, auf dem der entnommene Fehlbetrag aufgeführt ist. Denn theoretisch kann sein Arbeitgeber jederzeit eine Kassenprüfung machen. Oder das Finanzamt pfändet die Kasse. Dann kann ein Fehlbetrag sehr schnell zu einem großen Problem werden. Andererseits wird am Ende des Arbeitstages die Kasse sowieso durch den Arbeitgeber abgerechnet und entstandene Fehlbeträge automatisch verrechnet. Die Zeiten, wo das der Busfahrer noch selbst machen muss, sollten inzwischen längst der Vergangenheit angehören.

Soweit zur Theorie, nun zur Praxis:

Was soll der arme Kerl denn sonst machen? Schichtdienst, Endhaltestellen mit den vorgeschriebenen Pausen im Nirgendwo, Stress auf der Straße und manchmal auch mit den Fahrgästen. Ich habe Achtung vor den Jungs und Deerns, ein toller Arbeitsplatz sieht für mich anders aus. Und wenn es zeitlich passt... So mancher Arbeitgeber sieht bei seinen Beschäftigten über solche "Kleinigkeiten" großzügig hinweg.

Ich kaufe Silvester meinem Busfahrer immer einen Berliner (natürlich ohne Alkohol) extra und drücke ihm den in die Hand. Die freuen sich dann gewaltig, dass auch mal jemand an sie denkt.


claushilbig  28.09.2018, 22:45
Denn theoretisch kann sein Arbeitgeber jederzeit eine Kassenprüfung machen. 

Nö, kann er (meist) nicht - denn der Arbeitgeber weiß in der Regel gar nicht, wie hoch der "Grundbestand" an Wechselgeld ist, den stellen in den meisten Betrieben nämlich die Fahrer(innen) selbst aus ihrem "Privatvermögen".

Schnarchix  29.09.2018, 19:27
@claushilbig

Deshalb habe ich ja auch gesagt "theoretisch". Früher sind auf diese Weise durchaus Unregelmäßigkeiten beim Fahrkartenverkauf entdeckt worden.

Nein, man darf die Fahrgäste nicht alleine im Bus lassen (wenn, dann macht man sie inzwischen alle aussteigen). Man darf mit dem Bus auch nicht die vorgegebene Strecke verlassen.

Das mit dem Wechselgeld ist ok, sofern der Busfahrer es später ersetzt. Wenn er zb das nötige Kleingeld nicht hat, kann er es nehmen, aber bei der Abrechnung bzw. wenn er es dann zum Chef bringt (ist bei uns so) muss er dann sein eigenes Geld geben.

Nein, es ist kein Diebstahl.

Jeder verkaufte Fahrschein wird registriert, und damit steht auch fest, welche Summe der Busfahrer zum Schichtende abrechnen muss.

Wenn sich der Busfahrer für einen kleinen Einkauf vorübergehend ein paar Münzen aus der Wechselgeldkasse nimmt und den fehlenden Betrag später wieder von seinem privaten Geld ersetzt, ist das kein Problem.

Hallo,

er darf beides nicht. Aus versicherungstechnischen Gründen darf er zum Beispiel auch nicht 20m von der Haltestelle entfernt halten, weil ein Fahrgast lieber dort aussteigen will. Ich sehe das wie du, ich finde das sympathisch. Alles schon erlebt. Busfahrer steigt während der Fahrt aus um seiner Frau vor seinem Haus einen Blumenstrauß zu geben und "Alles Gute zum Hochzeitstag" zu wünschen. Busfahrer hält mitten im Wald an, weil ein Fahrgast dringend pinkeln muss. Aber wenn irgendwas passiert, kriegt er richtig Ärger. Und bist du sicher, dass er das Geld aus dem Geldwechsler genommen hat? Das geht ja gar nicht. Auch wenn er vielleicht vorhat, es später wieder reinzutun, ist das strenggenommen Diebstahl.


claushilbig  27.10.2018, 13:18
Busfahrer hält mitten im Wald an, weil ein Fahrgast dringend pinkeln muss.

Ist aber für alle Beteiligten besser, als dass der Fahrgast in den Bus pieselt ... ;-)

Und wenn's um mehr als nur Pieseln geht (z. B. Kotzen) gehe ich sogar davon aus, dass dann ggf. auch die Versicherungen im Schadensfall einstehen müssen ...

claushilbig  28.09.2018, 22:39
Auch wenn er vielleicht vorhat, es später wieder reinzutun, ist das strenggenommen Diebstahl.

Nein, ist es nicht - der "Grundbestand" an Wechselgeld ist nämlich (höchstwahrscheinlich) sein privates Geld.

SpurAbgrund8388 
Beitragsersteller
 25.09.2018, 21:35

Danke für deine Antwort. 🙂 Ja mit dem Geld bin ich mir sicher. Aber es ist ja nicht so schlimm, wenn er es später wieder rein macht.
Oder etwa nicht?
Denn Geld ist ja schließlich Geld 😅

suchenundfragen  25.09.2018, 21:41
@SpurAbgrund8388

Aus meinem Bekanntenkreis kenne ich das auch, wenn jemand ne Kasse verwalten muss (z.B. Klassenkasse, Vereinskasse), dass man sich da mal was borgt und später wieder reintut. Ich sag mal, solang man da ehrlich bleibt und die Kasse stimmt, ist es ja gut. Aber man sollte sich nicht unbedingt erwischen lassen, da kommt man schnell in ein schlechtes Licht. Weil es ganz streng genommen eben doch Diebstahl ist. Deshalb wundert es mich, dass er vor allen Leuten Geld aus dem Wechsler genommen hat.