Fahrtkostenerstattung von Zeitarbeitsfirma 2016?

ich hätte eine dringende Frage vorab, bevor ich zur Verhandlung / Arbeitsvertrag mit meiner evtl. zukünftigen Zeitarbeitsfirma gehe. Normalerweise ist es doch so, dass wenn ich AN direkt bei einer Firma bin, meine Fahrkosten für die einfache Wegstrecke über den Lohnsteuerjahresausgleich eintragen kann. Als Leiharbeiter finde ich nun verschiedene Aussagen im Internet. Eine davon sagt aus, dass ich als Leiharbeiter die vollen gefahrenen km direkt über die Zeitarbeitsfirma steuerfrei ausbezahlt bekommen muss. Bei mir sieht es wie folgt aus: die zukünftige Stelle ist einfache Strecke 32,5 km – dementsprechend am Tag 65 km und auf den Monat mit durchschnittlich 21 Arbeitstagen gerechnet 1365 km. Die Zeitarbeitsfirma hat mir zwar gesagt, SIE ZAHLEN FAHRTGELD. Aber ich möchte gerne vorbereitet sein, nicht das die mich abzocken wollen und behaupten würden, SIE DÜRFEN NUR DIE EINFACHE STRECKE (32,5km) ZAHLEN. Denn bei mir kommen, wie Sie oben sehen können, schon sehr viele km im Monat zusammen und dies kostet mich sehr viel an Benzin. Da ich auch nur in die Entgeltgruppe E4 (11,61 EUR) eingestuft bin und das Ganze mit einer 19,75 Stunden Woche, fressen mich die Benzinkosten sonst auf, wenn ich hier nicht wirklich die vollen Fahrtkosten der gesamten km steuerfrei bekomme. Könnten Sie mir BITTE weiterhelfen, wie dies für 2016 geregelt ist und was mir die Zeitarbeitsfirma tatsächlich zahlen MUSS ??? EINE BITTE HÄTTE ICH ABER AN EUCH: BITTE NUR DIE ANTWORTEN; DIE HIERZU AUCH WIRKLICH EINE TATSÄCHLICHE RICHTIGE AUSSAGE MACHEN KÖNNEN; DENN SOLCHE SACHEN MIT KÖNNTE; CA: MÜSSTE SEIN - HABE ICH ZU GENÜGE BEREITS ÜBER DAS INTERNET HERAUSGEFUNDEN UND GELESEN - ALLES IMMER NUR AUSSAGEN; DIE ENTWEDER ZU ALT ODER EBEN MIT KÖNNTE SO SEIN; BEANTWORTET WAREN !!! DANKE

Zeitarbeit, Fahrgeld

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