Darf ein Busfahrer mir meinen Sitzplatz wegnehmen.
Darf der Busfahrer mich zwingen aufzustehen damit sich jemand anderes dahin sitzen darf? Das war jetzt nicht der Fall und wenn eine alte dame in den Bus kommen würde würde ich ihr auch platz machen aber ich wollte einfach mal wissen ob der Busfahrer das bestimmen darf.
7 Antworten
Wo wohnst du denn?
Das hängt davon ab wie das in den Beförderungsbedingungen des jeweiligen Anbieters geregelt ist.
In München sieht das z.B. so aus:
§ 5
(1) Das Betriebspersonal kann Fahrgäste auf bestimmte Wagen verweisen, wenn dies aus betrieblichen Gründen oder zur Erfüllung der Beförderungspflicht notwendig ist
(2) Das Betriebspersonal ist berechtigt, Fahrgästen Plätze zuzuweisen; Anspruch auf einen Sitzplatz besteht nicht. Sitzplätze sind für schwerbehinderte Menschen, in der Gehfähigkeit Beeinträchtigte, ältere oder gebrechliche Personen, werdende Mütter und für Fahrgäste mit kleinen Kindern freizugeben.
Also hier in München darf er es. Es ist Schade, dass so eine Regelung überhaupt notwendig ist.
Wo wohnst du denn?
Das ist unerheblich - alle Beförderungsbedingungen richten sich nach der bundeseinheitlichen "Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen" (BefBedV) - der von Dir zitierte Paragraph der Münchner Beförderungsbedingungen ist sogar wörtlich identisch mit der BefBedV
Das ganze würde sich aus den Beförderungsbedingungen ergeben. Einen Sitzplatzanspruch gibt es aber meines Wissens bei keinem Beförderungsunternehmen, welches auch Stehplätze angewiesen ist und diese auch ausweist.
In meinem Fall gelten die Bedingungen des HVV. Dort ist folgendes geregelt:
§ 5 Zuweisen von Wagen und Plätzen (1) Das Betriebspersonal kann Fahrgäste auf bestimmte Wagen bzw. Schiffe verweisen, wenn dies aus betrieblichen Gründen oder zur Erfüllung der Beförderungspflicht notwendig ist. (2) Das Betriebspersonal ist berechtigt, Fahrgästen Plätze zuzuweisen; Anspruch auf einen Sitzplatz besteht nicht. Sitzplätze sind für Schwerbehinderte, in der Gehfähigkeit Beeinträchtigte, ältere oder gebrechliche Personen, werdende Mütter und für Fahrgäste mit kleinen Kindern freizugeben.
Wer diesem nicht nachkommt, der kann dann sicher auch unter
§ 3 Von der Beförderung ausgeschlossene Personen (1) Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Or dnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellen, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Soweit diese Voraussetzungen vorliegen, sind insbesondere ausgeschlossen 1. Personen, die unter dem Einfluss geistiger Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen, 2. Personen mit ansteckenden Krankheiten, 3. Personen mit Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, es sei denn, dass sie zum Führen von Waffen berechtigt sind. (2) Nicht schulpflichtige Kinder vor Vollendung des 6. Lebensjahres können von der Beförderung ausgeschlossen werden, sofern sie nicht auf der ganzen Fahrstrecke von Personen begleitet werden, die mindestens das 6. Lebensjahr vollendet haben; die Vorschriften des Absatzes (1) bleiben unberührt.
fallen, da durch unsinnige Diskussionen dann auch die Sicherheit anderer oder eben die EInhaltung des Fahrplans gefährdet ist...
Da Du keinen Anspruch auf einen Sitzplatz hast, was in den AGB fast aller Unternehmen steht, könnte er dich auch wegsetzen. Da würde es schon reichen, dass er weiß, eine oder zwei Stationen weiter steigt eine berechtigte Personein, die einen Sitzplatz braucht.
I.d.R. wird er das nicht ohne Grund tun. Also kannst und musst Du aufstehen, wenn er das so möchte. Da bedarf es keinen direkt vorliegenden Grund für.
Ich wurde aus dem Bus geworfen, weil ich trotz Schwerbehindertenausweis 100% einen diesbezüglichen Sitzplatz beansprucht habe.Das hatte für den Fahrer ein Nachspiel, das dar er nie mehr machen, sonst wird ihm gekündigt.
Der Busfahrer hat das gewisse Hausrecht im Fahrzeug. Dieses ist im KOM klar geregelt. Wenn genügend Sitzplätze frei sind, darf er dich nicht aus reiner Schikane dem Platz verweisen.Anspruch auf einen Sitzplatz haben nur die Personen die einen Amtlichen Ausweis der Behinderung mitführen. Dies gilt für den Lienienverkehr ( Haltestelle zu Haltestelle ) Im fernreiseverkehr Urlaubsverkehr muss für jeden Fahrgast ein Sitzplatz vorhanden sein. Gruß, Helmut
Er darf dich, wenn er will, auch aus dem bus werfen.. Also ja
Nein, er darf dich nicht einfach ohne Grund aus dem Bus werden! Du musst dafür schon etwas schlimmes getan haben. Weil du hast ja schließlich eine Fahrkarte gekauft und er MUSS dich zu der Bushaltestelle fahren bis zu der du die Karte gekauft hast!!
Darf er nicht.