Darf ein Balkonkraftwerk größer als die Balkonbrüstung sein?
Hallo zusammen,
ich möchte an unserem Balkon (1.OG, Mietwohnung) ein Balkonkraftwerk, bestehend aus zwei PV-Module mit je 1750 x 1100 mm montieren.
Kleinere Module oder ein großes finde ich nur zu hohen Preisen, wenn überhaupt.
Die Balkonbrüstung hat jedoch nur ca. 2,5 m. Also würde die PV-Anlage jeweils 50 cm links und rechts auf die Hausfassade überragen.
Da ich von den Gebäudeeigentümern seit gut einem halben Jahr keine Antwort auf meine Anfrage zur Montage eines Balkonkraftwerks bekomme, mache ich das jetzt einfach. Aber ich möchte die Module so an der Balkonbrüstung befestigen, dass ich sie notfalls auch rückstandslos wieder abbauen kann.
Daher keine Bohrungen in der Fassade.
Was sagt ihr dazu? Darf das Balkonkraftwerk größer als die Balkonbrüstung sein?
2 Antworten
Ich denke,dass Du da eine Baugenehmigung brauchst,weil es den Ausseneindruck des Hauses verändert
Nein!
Wenn der Vermieter nicht antwortet, dann gilt das nicht als Zustimmung.
Und generell darfst Du das Äußere des Hauses nicht einfach verändern, was in diesem Fall aber gegeben wäre.