Darf ein 14 Jähriger 280 Euro in einem Luxusladen ausgeben, ohne Einverständnis der Eltern?

5 Antworten

Hi, ja darf er.

Nur ist der Vertrag bei Minderjährigen schwebend unwirksam, wenn die Beträge jenseits von entsprechenden Taschengeldbeträgen sind.

Das dürfte bei 280 € und einem 14- jährigen der Fall sein.

Das bedeutet, die Eltern können das Geschäft rückabwickeln. Solange sie das nicht tun, gilt der Vertrag ganz normal.

Das Risiko, dass es zu so einer Rückabwicklung kommt, trägt der Händler. Daher sind manche so schlau und verkaufen nicht in der Größenordnung an Jugendliche ohne die Eltern, bzw. deren Einverständnis.

Ohne Einverstaendnis der Eltern kann ein Minderjaehriger gar keinen wirksamen Kaufvertrag schliessen, egal wie hoch oder niedrig der Preis ist. In irgendeiner Form muessen die Eltern immer einverstanden sein. Sie muessen ihm entweder die freie Verfuegungsgewalt ueber das Geld eingeraeumt, oder den jeweiligen Kauf erlaubt haben.

Ich bezweifele, dass man ihn lässt! Wenn er mit iwas für ü50 € an der Kasse steht, wird man seinen Ausweis verlangen und dann sagen, dass man ihm das Objekt nicht verkaufen kann.

Das Risiko den Verkauf rückgängig machen zu müssen, wird kein Angestellter eingehen und auch der Chef nur machen, wenn er wie 'Richie Rich' persönlich bekannt ist oder er vllt mit seiner eigenen goldenen Kreditkarte zahlt.

Kommt doch darauf an. Bekommt die Millionärstochter 10000 Euro Taschengeld, mit der Ermahnung: "Du darfst alles davon kaufen, aber keinen Naschkram", dann kann sie für 7000 Euro einen PC kaufen aber nicht für 50 Cent einen Schokoriegel.

Die Frage lässt sich so nicht beantworten.


ronalda  20.01.2022, 19:14

In deinem Beispiel sind die Eltern einvmverstanden. In der Frage steht ausdrücklich, dass sie nicht einverstanden sind.

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NonNam  20.01.2022, 19:26
@ronalda

Stimmt. Da hast Du im Prinzip recht. Aber wenn sie es zur freien Verfügung "rausgegeben" haben, nutzt es wenig hinterher damit nicht einverstanden zu sein, oder?

Und genau das fehlt in der Frage.

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Grundsätzlich ja.

Der Verkäufer ist halt bloß verpflichtet, den Kauf auf Verlangen der Eltern rückgängig zu machen.


VirageXO  20.01.2022, 16:44

Auch hier: Wie kommst du aufgrund der verfügbaren Informationen zu einer solch eindeutigen Antwort?

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Kittyhawkins  20.01.2022, 16:46
@VirageXO

Äh, alles klar! 😁 Tut mir leid, wenn die Frage dich überfordert.

(Du kannst ja eine Penisfrage beantworten oder was anderes Leichtes. 😃)

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VirageXO  20.01.2022, 16:47
@Kittyhawkins
Äh, alles klar! 😁 Tut mir leid, wenn die Frage dich überfordert.

Wir hatten das Thema doch schon mehrfach. Lass doch einfach die Finger von Rechtsfragen, da bei dir bekanntermaßen nichts gescheites bei rumkommt.

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