Darf die Schulpsychologin meine Eltern informieren?

9 Antworten

Die Schweigepflicht ist das höchste Gut welches eine Vertrauensperson zu verwalten hat. Keine Vertrauensperson kann es sich leisten, dieses Gut leichtfertig aufs Spiel zu setzen.

Deine Psychologin kann nicht einfach zu deinen Eltern gehen und alles ausplaudern, was ihr in euren Gesprächen besprochen habt und was du ihr anvertraut hast. Sowas müsst ihr gemeinsam besprechen.

Vielleicht sollte hier noch zuvor eine (außerschulische) Erziehungsberatungsstelle eingeschaltet werden. Die könnte vielleicht auch sog. unterstützende Erziehungsmaßnahmen veranlassen (notfalls sogar Unterbringung in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie) oder auch eine gemeinsame Familientherapie anregen.

Wie alt bist du denn? Also normalerweise darf sie es nicht sie unterliegt ja der Schweigepflicht. Es sei denn du hast sie von dieser entbunden. Besteht aber Suizidgefahr oder akute selbstgefährdung (ich weiß  nicht genau wie man das nennt) . Darf sie mit deinen Eltern, der Schuldirektor und der Psychiatrie Kontakt aufnehmen. Bevor sie aber mit der Psychiatrie Kontakt aufnimmt gibt es meistens erst ein Gespräch mit deinen Eltern, den Schuldirektor und deinem Lehrer. 


Shasta124 
Beitragsersteller
 30.01.2017, 20:43

15. sie ist auch meine Klassenlehrerin... naja bei ritzen muss sie ja niemanden was sagen und Selbstmord gefährdet bin ich nicht. Und entbunden hab ich sie auch nicht.

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Bei Suizid Gefahr darf sie weitere Schritte einleiten allerdings wird dann eine Psychiatrie (Arzt) eingeschaltet um abzuklären ob tatsächlich Suizidgefährung besteht. Schätzelein es gibt absolut nichts was nicht geklärt werden kann. Das Leben ist was total schönes und sollte nicht leichtfertig aufgegeben werden. 


Shasta124 
Beitragsersteller
 30.01.2017, 20:29

Ich bin ja nicht Suizid gefährdet. Ich will mein Leben nicht beenden.

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Lucia1603  30.01.2017, 20:30
@Shasta124

Dann ist ja gut. Dann darf sie deinen Eltern nichts sagen. 

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Marc8chick  30.01.2017, 20:41

Schätzelein sage ich auch immer wenn ich Leuten klarmachen will dass ich ihnen helfen will...

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Lucia1603  30.01.2017, 20:50

...findest das schlimm? Wer schon mal so etwas erlebt hat im nahen Umfeld ist da etwas sensibel...

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Nein, außer du planst jetzt einen Anschlag auf die Schule? 

Aber das glaube ich mal nicht. 

Hmmm, sie darf nichts weiter geben ... das kannst du ihr ja laut und deutlich erklären 

falls du's brauchst: StGB, §203


Shasta124 
Beitragsersteller
 30.01.2017, 20:23

Hahaha nee. Aber danke☺

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