Darf die Schulpsychologin meine Eltern informieren?
Gehe jetzt aus gewissen Gründen seit ca 3/4 Jahr regelmäßig zur Schulpsychologin. Da sich mein Zustand in den letzen 2 Monaten rapide und extrem verschlechtert hat, möchte sie nun meine Eltern (wissen gar nichts) darauf aufmerksam machen. Eigentlich hat sie ja aber die Schweigepflicht. Meine Frage darf sie nun ohne mein Einverständnis bei keiner akuten Suizid/Lebensgefahr einfach so meine Eltern verständigen? Bin erst 15.
9 Antworten
Die Schweigepflicht ist das höchste Gut welches eine Vertrauensperson zu verwalten hat. Keine Vertrauensperson kann es sich leisten, dieses Gut leichtfertig aufs Spiel zu setzen.
Deine Psychologin kann nicht einfach zu deinen Eltern gehen und alles ausplaudern, was ihr in euren Gesprächen besprochen habt und was du ihr anvertraut hast. Sowas müsst ihr gemeinsam besprechen.
Wie alt bist du denn? Also normalerweise darf sie es nicht sie unterliegt ja der Schweigepflicht. Es sei denn du hast sie von dieser entbunden. Besteht aber Suizidgefahr oder akute selbstgefährdung (ich weiß nicht genau wie man das nennt) . Darf sie mit deinen Eltern, der Schuldirektor und der Psychiatrie Kontakt aufnehmen. Bevor sie aber mit der Psychiatrie Kontakt aufnimmt gibt es meistens erst ein Gespräch mit deinen Eltern, den Schuldirektor und deinem Lehrer.
15. sie ist auch meine Klassenlehrerin... naja bei ritzen muss sie ja niemanden was sagen und Selbstmord gefährdet bin ich nicht. Und entbunden hab ich sie auch nicht.
Bei Suizid Gefahr darf sie weitere Schritte einleiten allerdings wird dann eine Psychiatrie (Arzt) eingeschaltet um abzuklären ob tatsächlich Suizidgefährung besteht. Schätzelein es gibt absolut nichts was nicht geklärt werden kann. Das Leben ist was total schönes und sollte nicht leichtfertig aufgegeben werden.
...findest das schlimm? Wer schon mal so etwas erlebt hat im nahen Umfeld ist da etwas sensibel...
Schätzelein sage ich auch immer wenn ich Leuten klarmachen will dass ich ihnen helfen will...
Nein, außer du planst jetzt einen Anschlag auf die Schule?
Aber das glaube ich mal nicht.
Hmmm, sie darf nichts weiter geben ... das kannst du ihr ja laut und deutlich erklären
falls du's brauchst: StGB, §203
Vielleicht sollte hier noch zuvor eine (außerschulische) Erziehungsberatungsstelle eingeschaltet werden. Die könnte vielleicht auch sog. unterstützende Erziehungsmaßnahmen veranlassen (notfalls sogar Unterbringung in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie) oder auch eine gemeinsame Familientherapie anregen.
Ich bin ja nicht Suizid gefährdet. Ich will mein Leben nicht beenden.