Ungutes Gefühl dieses Thema in der Therapie ansprechen?

2 Antworten

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Deine Psychotherapeutin steht in der Tat unter Schweigepflicht, auch Deinen Eltern gegenüber, da Du alt genug bist, selbst beurteilen zu können, ob sie das erfahren sollen.

Die Gründe, eine Schweigepflicht zu brechen, hast Du korrekt wiedergegeben. Insofern ist auch klar, dass es keinen Grund gibt, diese Dinge mit Deinem Bruder an Deine Eltern weiterzugeben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 30 Jahren Psychol. Psychotherapeut in eigener Praxis

Ja du kannst mit ihr darüber sprechen, mein Bruder war auch einmal gewalttätig zu mir ich habe es meiner Therapeutin erzählt und sie hat nichts meinen Eltern gesagt da ich ihr auch klar gemacht habe das das einmalig war


Waschmittel08 
Beitragsersteller
 18.08.2021, 15:29

Danke für deine Antwort!