Ungutes Gefühl dieses Thema in der Therapie ansprechen?
- Ich wurde darüber aufgeklärt, dass die Schweigepflicht eines Psychotherapeuten sehr, sehr "hoch" (wahrscheinlich nicht das richtige Wort) ist
- Eine Person (grosser Bruder) die noch mit mir in einem Haushalt lebt hat mich ein zwei Mal geschlagen & er ist erwachsen (23)
- Ist dieses Jahr passiert
- Ich weiß, dass es sich nicht wiederholen wird
- Kann ich darüber reden ohne dass meine Eltern es erfahren?
- Ich bin 17 und gehe davon aus habe aber trotzdem grosse Angst, dass er Ärger bekommen könnte (er war da betrunken und trinkt jetzt nicht mehr.)
- meine Therapeutin hat mir versprochen die Schweigepflicht nur zu brechen, wenn
- Ich das möchte
- Eigen und oder Fremdgefährdung vorliegt
- Ich akut suizidär bin/ Andeutungen machen würde, dass ich mir das Leben nehmen wollen würde
Es wäre irgendwie wichtig für mich, mit ihr darüber zu reden weil es das Verhältnis zwischen mir und ihm beschädigt hat & ich ihn seitdem nicht mehr vertrauen kann.
Vielen Dank für alle Antworten und Infos! 😊
2 Antworten
Deine Psychotherapeutin steht in der Tat unter Schweigepflicht, auch Deinen Eltern gegenüber, da Du alt genug bist, selbst beurteilen zu können, ob sie das erfahren sollen.
Die Gründe, eine Schweigepflicht zu brechen, hast Du korrekt wiedergegeben. Insofern ist auch klar, dass es keinen Grund gibt, diese Dinge mit Deinem Bruder an Deine Eltern weiterzugeben.
Ja du kannst mit ihr darüber sprechen, mein Bruder war auch einmal gewalttätig zu mir ich habe es meiner Therapeutin erzählt und sie hat nichts meinen Eltern gesagt da ich ihr auch klar gemacht habe das das einmalig war