Darf die Schule meine ärztliche Bescheinigung ablehnen?
Hallo Leute ich habe zurzeit ein Kleine „Problem“ und zwar , war ich spontan im Urlaub und hab dort in den Schulferien bisschen erholt. Eines Tages hatte ich massive Schmerzen und meine Zähne sind abgefallen (veeners) nun da mein Zahnarzt sowieso in der Türkei ist habe ich eine spontanen Termin bekommen und musste mich dringend behandeln lassen. Ich hatte massive Schmerzen !
ich habe daher 2 Tage Schule verpasst. Meine Schulleiterin möchte dies nicht entschuldigen obwohl ich einen ärztliches Attest habe. Meine Frage ist ob die Rechtslage es zulässt bei meinem Situation meine Entschuldigung nicht zu akzeptieren.
Grund der Ablehnung : Man muss Sie beurlauben lassen und ein Antrag stellen.
kann ich etwas dagegen machen und stehe ich im unrecht ich meine ich habe mein Lehrern Bescheid gesagt inkl. Bildungsgangsleitung jedoch kein Antrag gestellt sondern „Bescheid gesagt“ und gefragt ob es in Ordnung ist
13 Stimmen
4 Antworten
Du solltest zu einem Zahnarzt in Deutschland gehen und dir das noch mal bescheinigen lassen, dass du wirklich in der Türkei beim Zahnarzt warst man wird es doch wohl noch anhand der Wunden sehen.
Die Schule kann auf die festgelegte Schriftform bestehen.
Vermutlich ist der Hintergrund der "Engführung" auf die Schriftform, dass es bei Dir oder anderen Personen eurer Schule ansonsten zu Nachlässigkeiten und "Selbstbeurlaubungen", vulgo: Schwänzen, gekommen ist. Daher würde ich hier auch nicht auf "unbillige Härte" gehen, sondern einfach möglichst schnell die Anforderungen erfüllen.
Die Bescheinigung eines ausländischen Arztes kann, muss aber nicht anerkannt werden. Für Krankschreibungen o. ä. im Urlaub gelten die gleichen Regeln wie außerhalb des Urlaubs.
Erfülle die Schriftform! Beantrage und nach einem Attest durch Deinen regulären Arzt in DE die Beurlaubung rückwirkend.
Oder lebe mit den zwei Fehltagen. (Denn da kommen ja keine weiteren hinzu, gelle?!)
Naja, ein anderer Verdacht liegt halt nahe… Was hat denn die Lehrerin gesagt, als du dich abgemeldet hast? Hat die dich nicht darauf hingewiesen, würde ich darauf verweisen. Denn diese wusste es ja offensichtlich auch nicht besser.
Dann würde ich das auch so sagen. Ich würde auch sagen, dass du wegen Schmerzen und Behandlung nur eingeschränkt handlungsfähig warst - immerhin war es ein Notfall. Vielleicht bekommst du ja nötigenfalls ein ausführlicheres Schreiben vom Arzt ergänzend..,
Was soll dir denn jetzt deshalb drohen?
Danke sehr für den Tipp das werde ich morgen beim Gespräch erwähnen.
Busgeld könnte mir drohen wegen Verletzung der Schulpflicht, jedoch bin ich überzeugt das mein Fall sich hoffentlich morgen beim Gespräch regeln lässt spätestens wenn die das Bild von meinem Zahn sehen als es abgefallen ist.
Ich denke nicht, dass schlimmeres droht. Spätestens höhere Stellen, die Bußgelder verhängen, werden auf dein Attest eingehen, ggf auf ein weiteres Schreiben. Was wäre denn, wenn du ins Koma gefallen wärst? Da hättest du dich gar nicht melden können…
Zahnschmerzen sind nun wahrlich kein Grund, länger im Urlaub zu bleiben.
Bei Zahnschmerzen wäre ich definitiv nicht zur Behandlung gegangen den das kann ich auch in Deutschland machen, jedoch ist mein veneer abgebrochen dann abgefallen daher habe ich es behandeln lasse in meiner Praxis also es war leider sehr schwierig vorallem die Schmerzen waren wirklich unerträglich.
ausserdem wollten die deutsche Ärzte das ich das alles aus der eigenen Tasche zahle, da es als privat Leistung gilt (da es veneers sind)
Laut der Beschreibung sind es jedoch nicht nur leichte Zahnschmerzen, sondern dass die Zähne aus dem Mund gefallen sind.
Nicht die Zähne. Nur die "Verschalung". Veneers sind eine rein kosmetische Maßnahme...
Die mit schmerzen verbunden sind wenn die abgebrochen werden und in einer schlimmen weiße abfallen !
Weil die notfalls behandelt werden musste (; es wurde auch dementsprechend akzeptiert in der Schule
Nein, das ist keine Notfallbehandlunf. Und schon gar keine, die zwei Tage dauert.
Meine Lehrerin sagte :
Hallo X , bitte wende dich einmal an die Bildungsgangleitung Herr X! Da es mehr als 1 Tag ist, muss die BGL es genehmigen. LG
ich habe mich an die Bildungsgangsleitung gewendet er sagte :
Sehr geehrter X,
mehrtägige Beurlaubungen müssen schriftlich bei unserer Schulleitung beantragt und von dieser genehmigt werden!
Gute Besserung!
Mit freundlichen Grüßen,
X.
der Vorfall war in den Ferien daher ging keine schriftlicher Antrag