Darf ein Fahrkontrolleur mit der Polizei zur jemandem nach Hause gehen, weil der seine Strafe nicht bezahlt hat?
Darf ein Fahrkontrolleur mit der Polizei zur dem Beschuldigten nach Hause gehen, wenn der Täter im Zug oder im Bus nicht mehr zu ermitteln ist?
5 Antworten
Die Polizei darf alles, wenn die Personendaten nicht zu ermitteln sind, Zutritt zur Wohnung hat Polizei, nicht der Kontrollör. Wer was gegen Fremde in seiner Bude hat, der nimmt den Personalausweis mit oder noch besser: der zahlt seinen Fahrkarten und fährt nicht schwarz.
Dann schalte eben eine Zwischenstufe ein. Lässt der Schwarzfahrer die Polizei nicht rein, gehts eben mit aufs Revier bis die Personalien fest gestellt sind, kann dann auch mal was länger dauern. Selbst schuld.
Nein, die Polizei muss dem Anwohner erst fragen ob sie rein dürfen die dürfen Ohne Richterlichem Beschluss nicht in dem Wohnung rein
Das ist leider so nicht richtig.
Es besteht ein Unterschied zwischen Betreten und Durchsuchen.
Für eine Durchsuchung braucht es mit Ausnahme der Rechtskonstellation "Gefahr im Verzug" einen richterlichen Beschluss.
Betreten jedoch ist problemlos ohne einen solchen Beschluss möglich.
darf ein Fahrkontrolleur mit der Polizei zur jemandem nach Hause gehen weil der seine Strafe nicht bezahlt hat?
Die Polizei wird es deswegen nicht tun, man treibt beis Polizeis keine Schulden ein, es sei denn, ein Gerichtsvollzieher ruft die Polizei bei einer Eintreibung hinzu. In dem Fall jedoch ist der Gerichsvollzieher der, der die Maßnahmen trifft und die Polizei begleitet ihn.
Der Kontrolleur gibt es an seine Dienststelle weiter.. von dort bekommst du eine Rechnung, Mahnung, Gerichtsvollzieher.. die Polizei hat damit nichts zu tun
kann man deshalb auch Angeklagt werden von der Staatsanwaltschaft?
wie gesagt, das geht erstmal über Mahnung usw…
der Staatsanwalt interessiert sich erstmal nicht für ein paar € stafgebuhren
Was muss dann vorliegen, um eine Anklageschrift zu erhalten?
Theoretisch dürfte er natürlich mitgehen auch wenn er ohne Erlaubnis dein Haus / Wohnung nicht betreten dürfte. Aber eigentlich tut er das nicht, warum sollte er? Die Polizei übernimmt das und meldet dann die entsprechenden Daten an die Bahn.
Und die Polizei darf ich natürlich bis zur Klärung deiner Identität festhalten.
Nein, das macht die Polizei. Damit hat der Kontrolleur nichts mehr zu tun.
Nein, die Polizei muss dem Anwohner erst fragen ob sie rein dürfen die dürfen Ohne Richterlichem Beschluss nicht in dem Wohnung rein