Kann Polizei für den Schutz des Beschuldigter die Name Anonym halten?
wir sagen mal Person A hat einen aus internet angezeigt,
in dem Fall ist das die Person B.
und Person B möchte anonym bleiben und ihre strafe natürlich abbezahlen aber möchte jedoch weiterhin anonym bleiben sodass Person A nicht weiß, wer dahinter steckt. (person b ist jugendstrafrecht)
4 Antworten
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Nur der, der anzeigt, kann anonym bleiben, indem er eine Straftat anonym anzeigt.
Ein Beschuldigter kann in keinem Fall anonym bleiben. Wie will man denn jemanden, der anonym ist, bestrafen? Wie kann eine Verurteilung im Bundeszentralregister eingetragen werden, wenn der Verurteilte anonym ist?
Der Geschädigte bekommt immer Kenntnis davon, wer ihn geschädigt hat, letztlich dann, wenn der Geschädigte Akteneinsicht erhält, oder wenn es zu einer Verhandlung kommt. Da kann niemand anonym sitzen.
Zuletzt wäre ein Schadenersatz nicht möglich, wenn man nicht weiß, wer schadenersatzpflichtig ist.
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Da die Person A auch zivilrechtliche Ansprüche an B hat, bekommt A die Identität von B durch die Polizei mitgeteilt.
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Es gibt anonyme Anzeigen.
Die ist aber nur per Brief möglich.
Du kannst einen Brief an die Polizei schreiben wo du einfach deinen Namen und Adresse weglässt.
Die Anzeige schickst du dann an die Polizei.
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Die ist aber nur per Brief möglich.
Nö, ist sie nicht. Geht mündlich, oder per Email.
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Die ist aber nur per Brief möglich.
Warum schreibst du, dass es nur per Brief möglich ist, wenn sogar in deinem verlinktem Artikel steht, dass es auch mündlich möglich ist?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Die betroffene Person, die als Zeuge schon eine Aussage gemacht hat wird, wenn du vorgeladen wirst Benarichtigt.
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Wüsste Person A nicht wer Person B ist, dann kann er ihn auch nicht anzeigen!
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Man Junge…
Person A hat anonym angezeigt und Person B hat brief bekommen. Wird jetzt der Person A mitbekommen wer der „anonymer“ ist
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Selbstverständlich kann man anonym eine Anzeige aufgeben.
Die Polizei darf nicht auf die Angabe der Personalien bestehen.
Allerdings wird es dann meist eher als "Hinweis" bewertet.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wo hast du das denn her?? Die Polizei muß immer Roß und Reiter kennen! Der Anzeigenerstatter kann vertraulich behandelt werden, aber nie anonym!
![](https://images.gutefrage.net/media/user/VictorVector/1623433845030_nmmslarge__0_53_379_379_8d7ebe7d108f415de51e39882a893463.jpg?v=1623433845000)
Steht sogar in dem Artikel der vom anderen Nutzer oben verlinkt wurde.
Oder findest sogar bei der Polizei-BW, und sicherlich auch noch bei anderen Bundesländer ...
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das ist dann aber nur für Sachverhalte geeignet, die für die Polizei "von außen" feststellbar und beweisbar sind. Alles im persönlichen Bereich, dass auf einer Aussage basiert, kann und darf nicht anonym gemacht werden.
nein. Die haben mich durch IP - Adresse als Verdacht herausgefunden habe eine Vorladung bekommen. Hat der Verletzte mitbekommen , dass der Täter eine Vorladung bekommen hat mit name?