Darf meine Mutter mich (17) rausschmeißen?

8 Antworten

Ja, aber nicht so einfach ...

Du bist nicht volljährig, ergo gibt es neben der Unterhalts- auch eine Sorgepflicht. Sie müsste sich also um eine altersgerecht-adäquate Unterbringung kümmern, beispielsweise in einem Internat.

Nein, das geht nicht, weil du noch nicht volljährig bist und von daher hat sie das Sorgerecht für dich.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Gehe auf ein Gymnasium

wenn es darum geht dich für 1-2 Stunden rauszuschmeißen, ja das darf sie. Wenn es darum geht dich komplett rauszuschmeißen, dann nein. Bzw. dann ist sie verpflichtet für dich zu sorgen. Wenn sie dich rausschmeißt und z.B. mit der Oma geklärt hat das du dort unterkommen kannst, dann ist das ok. Dann muss sie halt Unterhalt zahlen.


biley3 
Beitragsersteller
 17.08.2023, 23:21

Und wenn sie nicht geklärt hat wo ich bleibe? Ich habe aktuell keine Unterkunft und darf nicht zuhause sein.

Sanja2  18.08.2023, 00:33
@biley3

dann wendest du dich ans Jugendamt und deine Mutter muss sich mit denen auseinander setzen.

Rotfuchs716  21.02.2024, 00:26
@biley3

Das geht legal nicht. Du musst dich notfalls an das Jugendamt wenden. Notfalls wirst du in einer WG für Jugendliche untergebracht.

Sie hat das Sorgerecht. Also so einfach geht das nicht. Wenn du 18 bist, kann Sie dich vor die Tür setzten.

Mütter sagen manchmal sowas, um Ihre Macht zu Demonstrieren.


Gorkon193  18.08.2023, 12:48

Auch mit 18 kann sie sie nicht einfach rausschmeißen ohne andere Bleibe und Versorgung.

biley3 
Beitragsersteller
 17.08.2023, 22:48

Also geht es aber? Was sind die Bedingungen?

biley3 
Beitragsersteller
 17.08.2023, 22:59
@GutenTag2003

Wo beantragt man Unterhalt? Geht das beim Jugendamt?

GutenTag2003  17.08.2023, 23:01
@biley3
  1. Adresse wäre das Jugendamt.

Du bist noch keine 18, sie unterstützen Dich dabei.

UnknwnQuestn  18.08.2023, 04:18
@GutenTag2003

Sie ist zu garnichts Verpflichtet.

Dem volljährigen Kind steht dabei kein Recht mehr zu, in der elterlichen Wohnung zu leben. In der von den Eltern bewohnten Wohnung steht den Eltern das Hausrecht zu. Danach können sie auch von ihrem volljährigen Kind verlangen, dass dieses auszieht.

UnknwnQuestn  18.08.2023, 04:21
@biley3

Du beantragst garnichts, weil grundsätzlich bist du – sofern dein Brutto-Jahreseinkommen über 100.000 Euro liegt – verpflichtet, Elternunterhalt zu zahlen.

biley3 
Beitragsersteller
 18.08.2023, 09:24
@UnknwnQuestn

Ich bekomme doch zurzeit kein Geld ich bin Schülerin

Nein, kann sie nicht.

Du bist nicht Volljährig also ist sie für dich zuständig. Wenn sie dich mit 18 raus werfen will, melde dich beim Jugendamt. Die können dir dort weiterhelfen. Dazu muss deine Mutter dir dann Unterhalt zahlen wenn sie dich raus wirft. So lange bis du eine erstausbildung abgeschlossen hast oder selber genug verdienst.


biley3 
Beitragsersteller
 17.08.2023, 22:55

Gibt es dazu ein Gesetz oder ähnliches? Und wo kann man den Unterhalt beantragen?