Darf der Vater ohne die Zustimmung der Mutter mit Kind ins Ausland reisen?
Bei gemeinsamen Sorgerecht also leider noch verheiratet , Baby würde dann 11 Monate alt sein zur Reisezeit
er möchte dann 5 Wochen weg sein
8 Antworten
Jain.
Bei gemeinsamen Sorgerecht muss man nicht grundsätzlich die Zustimmung des anderen Elternteils für eine Reise einholen. Bei gemeinsamen Sorge- und Umgangsrecht entscheidet der, der das Umgangsrecht gerade ausübt, über den Aufenthalt des Kindes. Ist also abgemacht, dass das Kind in dieser Zeit ausschließlich beim Vater ist, dann darf der mit dem Kind auch alleine verreisen. Voraussetzung: die Reise schadet nicht dem Kindeswohl. Bei "gefährlichen" Unternehmungen hingegen muss der andere Elternzeil zustimmen.
Bei Reisen ins Ausland über einen längeren Zeitraum sieht das eventuell ein bisschen anders aus. Kommt drauf an, wo genau es hingehen soll.
Kommt der Vater z.B. aus dem Ausland und die Mutter hat Befürchtungen, dass er das Kind nicht mehr zurück bringt, dann kann sie durchaus dagegen vorgehen.
Ist hingegen das Umgangsrecht anders geregelt, wie z.B. das Kind ist 3 Wochen in den Sommerferien beim Vater und 3 Wochen bei der Mutter, dann darf der nicht einfach 5 Wochen mit dem Kind irgendwo hin.
Stimmt halt nicht.
"KG Berlin: Zustimmung für Auslandsreise, wenn Kindeswohl gefährdet istDas KG Berlin hatte sich in einer aktuellen Entscheidung vom 01.08.2016 – 13 UF 106/16 mit einer geplanten Auslandsreise des nicht betreuenden Elternteiles mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern in das Vereinigte Königreich zu befassen. Das Gericht hat es hier bei dem allgemeinen Grundsatz belassen, dass es Sache des jeweiligen Umgangsberechtigten ist, den Ort des Umgangs zu bestimmen. Während der Zeit des Umgangs entscheidet grundsätzlich er allein über den Aufenthalt der Kinder.
[...]
Nicht betreuender Elternteil darf in der Regel Reiseantritt alleine entscheidenDie Eingriffsschwelle zur Kindeswohlgefährdung sieht das Gericht vielmehr erst als dann überschritten, wenn die konkrete Gefahr einer Entführung des Kindes oder seiner Zurückhaltung im außereuropäischen Ausland besteht, die beabsichtigte Reise in politische Krisengebiete führt oder wenn für die zu besuchende Region im Ausland Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes vorliegen und die weite Reise das Kind schließlich in einen nicht vertrauten, fremden Kulturkreis führt. Erst dann bedarf der nichtbetreuende Elternteil für die beabsichtigte Reise der Zustimmung des betreuenden Elternteils,"
Findet man ähnlich vormuliert aber auch auf mehr als genug anderen Seiten.
ja im inland darf er allein entscheiden. für die auslandsreise benötigt er die zustimmung de sanderen elternteils. ohne diese kommt er nicht mal zum flug. wie will er sich im ausland ausweisen ohne kinderausweis. bei nichtzustimmung hat er genau diesen eben nicht. deine antwort bleibt falsch
Bitte nochmal lesen, was da steht. Und woher wießt du, dass kein Kinderausweis existiert? Bei gemeinsamen Sorgerecht hat der, der aktuell das Umgangsrecht ausübt auch das Aufenthaltsbetsimmungsrecht, das gilt auch fürs Ausland.
Den bräuchte man ja so oder so, egal ob da zugestimmt wurde oder nicht.
Da steht auch nix von Fliegen. Vielleicht will er ja nur nach Dänemark, da kontrolliert niemand und da kannste rüber laufen.
pauschal zu sagen "ist verboten" das ist falsch.
Oder kannst du das belegen? Ich warte.
nein er hat kein aufenthaltsbestimmungsrecht während des umgangs. bei gsr hat er immer abr. das abr sagt nur aus wo das kind lebt. wenn er ins ausland will, benötigt er die einwilligung des anderen elternteils egal ob gsr oder asr. den kinderausweis hat er nur, wenn die mutter ihm diesen mitgibt. wenn sie keine auslandsreise will, wird sie dies nicht aushändigen.
fährt er gegen den willen der mutter mit dem kind ins ausland, dann wird er zukünftig umgang wohl nur noch betreut bekommen. er darf es nicht.
Ich sags nochmal: beleg deine Aussage. Ich warte noch immer ganz gespannt.
brauchst du nicht warten, antwort ist siehe oben. nun troll woanders weiter
Ich will einen Beleg! Keine Behauptung (was anderes ist "oben" nicht), sondern eine Quelle, die diese Behauptung unterstützt.
Jemand, der Behauptungen aufstellt und sie nicht belegen kann, macht sich lächerlich.
Als Mutter würde ich ein elf Monate altes Baby bei diesem Urlaub begleiten. Fünf Wochen sind in einem so jungen Alter eine sehr lange Zeit. Und nicht jeder Vater wechselt gerne Windeln.
Bei einem Schulkind hätte ich weniger Bedenken, ein Teenager könnte selbst entscheiden.
Für mich steht das Wohl des Kindes an erster Stelle.
Giwalato
Der Urlaub würde die Hölle sein , sind sowieso wie Katze und Hund ständig am streiten keine Liebe zwischen uns &&
Ich würde mit einer Familienberatungsstelle Kontakt aufnehmen. Das erste Kind verändert alles für die Mutter, während dem Vater auf seine gewohnten sozialen Kontakte in der Arbeit nicht plötzlich wegbrechen.
Beide Eltern profitieren, wenn die Mutter Unterstützung erhält, sich mit dem Baby nicht allein gelassen fühlt, und auch stundenweise etwas für sich selbst tun kann,, ohne sich um das Baby sorgen zu müssen.
Ob die Großeltern oder ein Babysitter engagiert werden, muß das Paar zusammen entscheiden, aber es lohnt sich, um die Beziehung zu kämpfen.
Beim gemeinsamen Sorgerecht braucht es die Zustimmung des anderen Elternteils, spätestens beim Zoll, außerdem: welche Mutter lässt ihr noch nicht einmal ein Jahr altes Kind mit dem Vater weg. Frage: Sind die Eltern verheiratet oder gibt es nur eine Sorgeerklärung. Es ist auch eine sehr ungewöhnliche Situation. 5 Wochen, der Vater alleine, 11 Monate alte Kind......... das klingt eher nach "never come back" und Kindesentzug. Aber ich kann mich ja auch irren. Ich habe allerdings in meinem beruflichen Leben schon sehr viel erlebt, auch ähnliche Konstellationen.
Theoretisch darf er das nicht. In der Praxis ist es hingegen möglich (und auch gängige Praxis), da es niemals verfolgt werden würde.
Ja, da wird höchstens kontrolliert, ob der, der das mit dem Kind unterwegs ist, Elternteil ist. Nimmt der Geburtsurkunde und Beschluss über das gemeisname Sorgerecht mit, wird ihm eine schöne Reise gewünscht. Wenn überhaupt.
Meine Schwiegereltern waren mit meiner Tochter unterwegs. Das wurde nicht ein einziges mal kontrolliert und die waren vorbereitet.
Nein, darf er nicht…
die Mutter kann es auch verbieten, dabei ist es auch egal, ob sie verheiratet sind oder nicht
für eine reise ins ausland braucht er die zustimmung des anderen elternteils. ohne diese gehts nicht ins ausland. das sorgerecht hat damit nichts zu tun.