Darf der Pfarrer mich dazu auffordern mit ihm aus dem Kelch Wein zu trinken?
Und muss ich dann mit trinken ?
21 Antworten
Der Pfarrer darf dich beim Abendmahl beispielsweise dazu "einladen", denn warum sonst hättest du beim Abendmahl erscheinen sollen. - "Auffordern" dagegen, im Sinne einer Nötigung darf er dich nicht aus dem Kelch zu trinken und wird er auch nicht tun.
Und mal ganz nebenbei, am Abendmahl nehmen richtigerweise nur gläubige und erwachsene Christen teil. Denen wird auch in den meisten Kirchen/Gemeinden inzwischen kein Wein im Kelch angeboten, sondern unvergorener, alkoholfreier Traubesaft.
Auffordern darf er rechtlich auf jeden Fall (sofern er sich mit der Aufforderung im Rahmen des sozial-üblichen hält), denn Du kannst ja ablehnen.
Kirchlich ist nach dem Maß der Aufforderung zu unterscheiden, ein Aufdrängen wäre nicht zulässig, eine Frage schon.
Bei den Katholiken (und wohl auch Orthodoxen) wäre der Wein transsubstantiiert (bzw. je nach Richtigkeit der Wandlung), es wäre also eine sakramentale Kommunion, diese darfst Du ablehnen bzw. musst Du ablehnen, wenn Du die Anforderungen nicht erfüllst (insbesondere Gnadenstand).
Bei den evangelischen Glaubensgemeinschaften wäre es schlicht Wein, ggf. mit Symbolcharakter. Auch in diesem Fall kannst Du ablehnen, wenn Du nicht willst, die näheren Voraussetzungen für Brot / Wein in den evangelischen Kirchen kenne ich aber nicht.
Das kann er im Sinne einer Einladung, die du aber auch gerne ausschlagen darfst.
In größeren Gottesdiensten ist es so, dass der Pfarrer zum Abendmahl einlädt und wer möchte, geht nach vorne. Wer nicht möchte, bleibt einfach sitzen.
Seltsame Frage. Niemand muß in eine bestimmte Kirche gehen und sich mit einem bestimmten Pfarrer abfinden. Niemand muß überhaupt einer Religion angehören. Würde ein Pfarrer richtig drängen, wäre das die Straftat "Nötigung". Aber das wird mit Sicherheit kein Pfarrer tun. In den kath. Kirchen wird meist gar kein Wein verabreicht.
In der evangelischen Kirche ist es beim Abendmahl üblich, dass der Kelch mit Wein an jeden Gläubigen weiter gereicht wird und jeder ein kleines Schlückchen nimmt. Dies findet während des Gottesdienstes statt. Ansonsten gibt es keinen Grund, warum der Pfarrer dich dazu aufforden sollte Wein mit ihm zu trinken.
Auch musst du den Wein beim Abendmahl nicht trinken. Das symbolische Handeln reicht aus (so zu tun als ob). Die Ansicht hierzu könnte allerdings von Pfarrer zu Pfarrer unterschiedlich sein. Es kann jedoch nicht gewollt sein, dass z. B. trockene Alkoholiker nur aus einem Brauchtum heraus Alkohol zu sich nehmen. Manchmal ist in dem Kelch auch Traubensaft und kein Wein.
In der katholischen Kirche trinkt nur der Pfarrer während der Messe (stellvertretend für alle anwesenden Gläubigen) zum Abendmahl aus dem Weinkelch.
Die Antwort lautet daher: Nein, du musst nicht mit ihm trinken!
Zitat: "In der katholischen Kirche trinkt nur der Pfarrer während der Messe (stellvertretend für alle anwesenden Gläubigen) zum Abendmahl aus dem Weinkelch."
Stimmt nicht! Besonders in kleinerem Kreis, aber auch in manchen Gemeindemessen gibt es in unserer (katholischen) Gemeinde durchaus die Kommunion "unter beiderlei Gestalten".
Dabei hat die Gemeinde seinerzeit beschlossen, dass man die Hostie in den Wein taucht, also nicht aus dem Kelch trinkt (obwohl auch das in kleinerem Kreis durchaus gemacht werden kann).
Jeder, der alles "Neumodische" ablehnt, kann selbstverständlich trotzdem den Kelch an sich vorübergehen lassen ;-) ohne schief angeguckt zu werden.
Wenn absehbar ist, dass ehemalige Alkoholiker an der Kommunion in beiderlei Gestalten teilnehmen möchten, nimmt der Priester Traubensaft für den Kelch.
Die katholische Kirche ist in vielen Dingen erheblich lockerer als die Öffentlichkeit wahrnimmt.
Dieses Wissen stammt noch von meiner Mutter. Sie hat die katholische Kirche diesbezügl. immer positiv erwähnt und gemeint, dass die evangelische es doch auch so handhaben sollte (wegen der Hygiene bzw. der Übertragung von Krankheiten) und nur der Pfarrer aus dem Kelch trinken sollte.
Falsch - aus
http://www.ekd.de/glauben/abc/abendmahl.html
"Nach lutherischer Auffassung ist Christus in Brot und Wein körperlich zugegen"
haben die Religionsgemeinschaften aus der Reformation da wohl unterschiedliche Auffassungen.
Auch in Artikel 10 des "Augsburger Bekenntnisses" von 1530, das heute noch gültige "Dogma" für die (meisten) evangelischen Christen heißt es
....wird so gelehrt, daß der wahre Leib und das wahre Blut Christi wirklich unter der Gestalt des Brotes und Weines im Abendmahl gegenwärtig ist .Der Unterschied zur kath. Kirche ist nur, daß die Real-Präsens Jesu nicht außerhalb des Vorganges des Abendmahles im Brot gesehen wird.