Nachbar pflanzt extrem giftige Pflanze an - was tun?

14 Antworten

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Er hat einen Abstand von 1,20 m zur Grundstücksgrenze gelassen "(ich
muss dahinter ja den Rasen mähen können"). Reicht dieser Abstand?

Normalerweise ja.

Was, wenn es Bäume werden?

Sträucher werden keine Bäume, das ist definitionsgemäß ausgeschlossen.

Wie hoch darf die Hecke werden und was ist, wenn dadurch unser
Grundstück stark beschattet wird (s. Höhenversatzangabe) ? Müssen wir
das dulden?

Wie hoch darf die Hecke werden und was ist, wenn dadurch unser
Grundstück stark beschattet wird (s. Höhenversatzangabe) ? Müssen wir
das dulden? 

Bundesland? Evtl. gibt's ein Nachbarrechtsgesetz, das diese Frage beantwortet.

Der Nachbar will eine ganz normale Hecke anpflanzen und hält sich an alle möglichen Vorgaben. 

Da wirst du nichts machen können.

Das Pfaffenhütchen ist zudem nicht "extrem giftig". Nach diesem Maßstab müsstest du auch Speisebohnen als "extrem giftig" bezeichnen.  Stark giftig, also tödlich, wäre z.B. Aconitum oder Laburnum.   

Ich seh jetzt kein Problem, das einzig giftige ist das Pfaffenhütchen. Und ich denke nicht das dein Nachbar die Hecke so hoch werden lässt. Deine Kinder könnten auch mit sicherheit etwas giftiges in deinem Garten finden, was glaubst du was so alles im Gras für Giftpflanzen sind Hahnenfuß usw. 


digo1 
Beitragsersteller
 17.05.2016, 18:36

Nach 30 Jahren Gartenerfahrung erlaube ich mir einige Kenntnisse mein eigen zu nennen. Danke für deine Antwort.

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Also eine Hecke aus vollkommen normalen heimischen Pflanzen mit hohem ökologischem Wert. Wovor hast Du denn Angst? Extrem giftig? Es ist noch niemand gestorben, weil in der Nähe so etwas wächst.

Was erlaubt Abstände und Höhen angeht: Das ist von Bundesland zu Bundesland und mitunter auch von Stadt zu Stadt verschieden. Das Ordnungs- oder Umweltamt Deiner Gemeinde kann Dich über die entsprechenden Vorschriften informieren.


GanMar  17.05.2016, 15:25

Zu 1) und 2)

Noch sind es keine Bäume. Und wenn es welche werden sollten, kannst Du Dich immer noch auf das "Nachbarschaftsrecht" Deines Bundeslandes berufen.

Zu 3)

Ja, man muß es dulden. Wenn er Maiglöckchen oder Fingerhut pflanzen würde, hättest Du auch keine Handhabe. Und am Straßenrand stehen nicht selten die ungenießbaren Kastanien. Da hat sich auch noch nie jemand beschwert.

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Also erstmal reicht bei einer Hecke ein Abstand von 50cm bis zur Grundstücksgrenze - Dein Nachbar war also sehr entgegenkommend.

Die Höhe einer nahen Hecke darf 2m nicht überschreiten - ich denke er wird sie kürzer halten, weil sonst der Schnitt schwierig für ihn wird.

Du kannst Deinen Enkeln erklären, dass sie die Pfaffenhütchen nicht anfassen dürfen - Goldregen ist ja auch giftig und wächst in vielen Gärten. Und wenn so ein Strauch wild in Deinem Garten aufgeht, kannst Du ihn ausreißen, bevor er groß ist, blüht und Früchte bildet. Wo also ist das Problem? Kinder werden nicht lebenstüchtig, indem man alle Gefahren von ihnen abhält, sondern, indem sie lernen, was gut und schlecht ist. Das gilt auch für Beeren, die im Wald wachsen...

Freu Dich doch darüber, dass bald viele Vögel bei Euch singen - ich verstehe Deine Hysterie ehrlich gesagt nicht.


digo1 
Beitragsersteller
 13.11.2017, 23:28

Also nach mehr als 1 Jahr immer noch ein falscher, unausgegorener und beleidigender Kommentar, Chapeau! Nix zu tun? Einfach mal die Seele beim dichten baumeln lassen, das hilft gegen Langeweile.

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Dichterseele  14.11.2017, 01:49
@digo1

Das ist weder beleidigend, noch unausgeoren und ein Kommentar kann per se nicht falsch sein.

Im übrigen war Deien Frage aktuell in Sichtweite gestanden - frag gf, warum die alte Fragen hier kombinieren...

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