Darf der Lehrer Marken vorgeben?
Hallo alle zusammen,
ich weiß das der Lehrer bei Stiften, Pinseln etc. nicht vorgeben darf von welcher Marke diese sein müssen. Jetzt haben wir alle Taschenrechner bestellt und der Lehrermeinte dieses Modell müssen wir bestellen. Damit sind Marke und Modell vorgegeben. Da hat einer auch Einspruch erhoben und meinte das man als Lehrer keine Marken vorgeben darf. Der Lehrer meinte das er das darf und auch muss damit er nicht jedem erklären muss, wie sein Taschenrechner funktioniert, wenn er nicht laufen sollte. Jetzt mal die Frage: Darf der Lehrer das in diesem Fall?
13 Antworten
macht in dem Fall doch auch wirklich Sinn, bei Screibgeräten Heften usw. wäre es ja egal und da fände ich es nicht richtig
Es war und ist bei uns genauso.
Er darf das. Du musst dieses Modell nicht kaufen, doch wird der Lehrer dann nicht speziell auf die Funktionen deines Modells eingehen und du musst bei Problemen selbst zusehen, wie du klar kommst. Außerdem gibt es Vorschriften bei Prüfungen, was der Rechner können darf. Kann er mehr, darfst du ihn nicht benutzen.
Oft werden von der Schule Sammelbestellungen organisiert. Vorteil: alle haben das gleiche Gerät und es ist auch sicher für Prüfungen zugelassen.
Zwingen kann dich natürlich niemand. Du darfst dann lediglich keinen Support erwarten wenn du mit dem abweichenden Gerät nicht zurechtkommst und riskierst, dass du den Rechner z.B. in der Abschlussprüfung nicht verwenden darfst.
Bei Taschenrechnern geht es darum dass alle Schüler das gleiche Modell nutzen. Nur so ist sichergestellt, dass der Lehrer auch helfen kann, wenn jemand ein Problem mit dem Taschenrechner hat oder diesen falsch bedient.
Wenn alle Schüler unterschiedliche Rechner haben geht das nicht. Außerdem können einzelne Modelle einen Funktionsumfang haben, der dann spätestens in der Abschlussprüfung unzulässig ist. Dann musst du in der Prüfung auf einmal einen anderen Rechner nutzen an den du nicht gewohnt bist.
In manchen Bundesländern sind ggf. auch nur ganz bestimmte Modelle für die Prüfung zugelassen.