Vertragsbetrug beim Autokauf?

3 Antworten

Das kommt auch darauf wie lange du das Auto schon fährst. Je länger du das fährst desto weniger würde es dir nutzen wenn du dagegen angehen würdest.

Wenn du das Auto dagegen erst kurz besitzt wäre sogar eine Rückgabe möglich.


Vor 4 Jahren gekauft, leider zu spät.

Was sagt denn das Autohaus zu den Vorwürfen?

Nicht jeder Wagen, der mal einen Unfall hatte, gilt als "Unfallfahrzeug"...


Florian729 
Beitragsersteller
 19.11.2024, 10:57

Hab da erst heute zu hören bekommen. Hatte aber schon länger den Verdacht. Wann gilt es denn nicht mehr als Unfall Fahrzeug ?

GabbianoNero  19.11.2024, 11:32
@Florian729

Bei einem "Parkrempler" z.B. war das Fahrzeug zwar offiziell in einen Unfall verwickelt, gilt aber nach Austausch irgendwelcher Plastik-Anbauteile und Lackierarbeiten nicht als Unfall-Fahrzeug.

Als Grenze für "ab wann" hat ein OLG irgendwann mal 750 € festgelegt.

Auch könnte ein Schaden, den der Vorbesitzer als Beispiel auf eigenem Grundstück verursacht hat (beim Ausparken einen Betonpfahl gerammt), außer Acht lassen bei der Angabe "Unfallschaden", weil es sich von der Definition her nicht um einen Unfall handelt...