Darf der Fahrlehrer einem die Fahrerlaubnis wieder entziehen?
Ich habe bereits den Führerschein der Klasse B bestanden. Nun mache ich noch den Führerschein der Klasse BE bei dem gleichen Fahrlehrer (Anhängerführerschein). Hat dieser das Recht, einem den Führerschein jetzt wieder zu entziehen, wenn man zum Beispiel Fahrfehler macht?
11 Stimmen
13 Antworten
Na überlege mal.. .. Von wem bekommst du denn die Fahrerlaubnis wenn du die Praktische Prüfung bestanden hast? Vom/der Fahrprüfer*in oder vom/der Fahrlehrer*in? Ein Fahrlehrer*in bringt dir das sichere Fahren bei. Er/Sie händigt keine Fahrerlaubnis aus und kann folglich auch keine Entziehen. Wenn du die Fahrerlaubnis für die Klasse B hast dann hast du sie auch. Egal ob du bei nachfolgenden Fahrprüfungen durchrauschst oder nicht.
Wenn du gravierende Fahrfehler machst, kann der Fahrlehrer das der Führerscheinstelle melden. Nicht der Fahrlehrer hat die Fahrprüfung abgenommen, sondern der PRÜFER.
"kann der Fahrlehrer das der Führerscheinstelle melden" - Und dann ? Blödsinn.
Der Fahrlehrer kann weder Führerscheine ausstellen, noch entziehen.
Natürlich nicht.
Nein, dieses Recht hat er auf keinen Fall.